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Ein Treffpunkt für Interessierte, Initiativen, Baugemeinschaften und Wohngruppen

In einer aktiven und vertrauensvollen Nachbarschaft leben, sich gegenseitig in der Gemeinschaft unterstützen und dennoch in den eigenen vier Wänden - unabhängig von der Generation, sei es als Familie mit Kindern, alleinerziehender Elternteil, Single oder in einer Partnerschaft. Gemeinschaftliches Wohnen kann sowohl im Eigentums- als auch im Mietmodell umgesetzt werden.

Das Wohnungsamt veranstaltet ein Forum zu diesem Thema
am Sonntag, den 12. November 2023,
von 11 bis 15 Uhr,
in der Volkshochschule am Hauptbahnhof,
Bertha-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf,
in den Sälen im Erdgeschoss.

Dort haben Sie die Gelegenheit,

  • sich einen Überblick über bereits umgesetzte Bauprojekte und neue Vorhaben zu verschaffen,
  • sich über unterschiedliche Konzepte, Architektur, Finanzierung und Fördermöglichkeiten auszutauschen,
  • im Rahmen von Vorträgen mehr über die rechtliche Gestaltung von (Wohnungs-)Genossenschaften zu erfahren.

Aktive Baugemeinschaften und Wohngruppen laden dazu ein, neue Kontakte zu knüpfen. Der Verein WIG e. V. wird sich wie in den vergangenen Jahren aktiv mit einem Infostand beteiligen. Experten stehen für den Austausch mit Interessierten bereit, und das Wohnberatungsteam informiert über individuelle barrierefreie Wohnraumanpassungen sowie senioren- und rollstuhlgerechte Wohnungen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wohnen wird für viele Menschen immer teurer. Deshalb leistet der Staat in vielen Fällen finanzielle Unterstützung, die ab dem 1. Januar 2023 im Rahmen einer umfassenden Wohngeldreform ausgebaut wurde.

Die nachfolgenden Informationen stellen lediglich einen ersten Überblick dar und ersetzen auf keinen Fall eine persönliche Beratung und Prüfung im Einzelfall!

Was hat sich 2023 durch die Wohngeldreform geändert?

Bisher hatten 1,3 Millionen Haushalte in etwa 600.000 Haushalten Anspruch auf Wohngeld. In Zukunft haben rund 4,5 Millionen Menschen in etwa 2 Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld.

Das monatliche Wohngeld wurde erhöht und wird durch eine Heizkostenpauschale ergänzt, die im Wohngeld enthalten ist. Die Höhe richtet sich nach der Wohnfläche und der Haushaltsgröße.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld können alle beantragen, deren Einkommen zu niedrig ist, um die hohen Wohn- und Energiekosten bezahlen zu können. Unter anderen für Mieterinnen und Mieter gibt es das Wohngeld als Mietzuschuss. Besonders für Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Mindestlohn kann es sich lohnen den Anspruch zu überprüfen. Das gilt auch für Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Das sind Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld (früher: ALG II bzw. Hartz IV), Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, Sozialgeld und von Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Das hängt vom Einzelfall ab. Um das herauszufinden ist es notwendig, einen Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Behörde zu stellen (siehe unten). Die tatsächliche Zahlung hängt etwa von der Höhe der anerkannten Miete ab. Welche Miete wiederum anerkannt wird, bestimmt der Wohnort der Antragstellerin oder des Antragstellers. Es wird zudem berücksichtigt, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch deren gemeinsames Einkommen ist.

Wohngeldrechner

Es besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Wohngeld vorab zu prüfen. Dazu gibt es den Wohngeldrechner auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Der Wohngeldrechner 2023 ist lediglich eine erste Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zum Wohngeldanspruch kann nur die zuständige Wohngeldbehörde geben. Antragsformulare für Wohngeld sind bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung erhältlich. Zum Wohngeld beraten die Wohngeldbehörden der Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Auch Mietervereine, kommunale Wohnberatungsstellen oder die Caritas oder Diakonie helfen weiter.

Wer ist zuständig für die Bewilligung von Wohngeld?

Wer in Düsseldorf wohnt und gemeldet ist, muss den Antrag auf Wohngeld bei der Stadt Düsseldorf – Amt für Wohnungswesen – stellen:

https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/606/show

Da der anspruchsberechtigte Personenkreis vom Gesetzgeber deutlich erweitert wurde, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Hier kann man u. a. auf einer Karte (Bitte auf die Kommune klicken) sehen, wie lange die Bearbeitungsdauer in jeder Kommune in NRW vermutlich dauern wird:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wohngeld-reform-nrw-100.html

Weitere Informationen zum gesamten Thema findet man auch hier:

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Fazit

Aufgrund der Energiekrise und der steigenden Inflation, sollte jeder für sich prüfen ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und ggf. einen Antrag stellen.

Alle o. a. Angaben sind ohne Gewähr! Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Besuch aus Japan – Prof. Masayuki Sato von der japanischen Waseda-Universität in Tokorozawa City, Japan, forscht zum Thema „Mehrgenerationen-Wohnprojekte“ und informierte sich aus diesem Anlass auch bei WIG e.V.

Am 23. August 2022 trafen sich Marlene Utke und Dr. Ulrich Rosenberger mit Professor Masayuki Sato von der renommierten japanischen Waseda-Universität im gemütlichen „Shari´s Kitchen“ in der Collenbachstraße. Professor Sato forscht zum Thema „Mehrgenerationen-Wohnprojekte“ und recherchiert derzeit zu diesem Thema auch in Deutschland. Vorbereitet wurde das Thema von Konstantin Plett. Er ist Doktorand am Institut für Modernes Japan der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und war uns und Professor Sato kundiger Dolmetscher.

In lockerer Atmosphäre und bei bunten Säften, Kaffee und Kuchen lernten wir uns kennen und wurden von Herrn Prof. Sato mit dem bekannten grünen Sencha-Tee beschenkt. Dann wurde es inhaltlich und wir berichteten über den Werdegang der WIG von einer Wohninitiative zum Verein sowie über die Entstehung und Umsetzung unseres Wohnprojekts. Das hat sich über die Jahre aus einer Gruppe überwiegend älterer Menschen zum Mehrgenerationenprojekt mit Bewohnerinnen und Bewohnern von 1 bis 80 Jahren entwickelt.

Professor Sato interessierte sich besonders für die Strukturen bei der Planung und Realisierung von Wohnprojekten in Deutschland und wir erklärten die Verbindungen zwischen der kommunalen Wohnungspolitik, dem öffentlich geförderten Wohnungsbau und privaten Bau- und Immobilienunternehmen als Investoren, Bauträgern und Vermietern. Im Unterschied zu Deutschland liegt in Japan die Realisierung solcher Bauprojekte überwiegend in privater Hand.

Wir zeigten auch die für Mietwohnprojekte charakteristischen „Komplikationen“ in diesem Spannungsfeld auf, z.B. unerwartete, schwer durchschaubare Kostensteigerungen für die künftigen Bewohner und die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Stabilität der Wohnprojektgruppe. Außerdem sprachen wir über die Schwierigkeiten bei der Schaffung eines Gemeinschaftsraums - ein für uns immer noch nicht abgeschlossener Prozess,

Auf großes Interesse stieß auch unsere Darstellungen der mannigfaltigen sozialen und kulturellen Aktivitäten im Verein, besonders im Hinblick auf unsere Beteiligung an den Entwicklungsprozessen im neuen Wohnquartier „Ulmer Höh“. Hier konnte Herr Prof. Sato filmisches Anschauungsmaterial beisteuern, in dem beispielsweise gezeigt wurde, wie japanische Seniorinnen und Senioren in ihrer Wohneinrichtung einen Kiosk für Kinder betreiben.

Nach angeregter Diskussion und vielen interessierten Fragen spazierten wir dann über den Spichernplatz zur Ulmer Höh´ und besichtigten drei Wohnungen verschiedener Größen von Wiggies, die gerade eben erst eingezogen waren. Neben lobenden Worten zu den Gebäuden und den Wohnungen erwähnte Prof. Sato auch mit Augenzwinkern, dass ihn auf den Balkonen eine gewisse Höhenangst beschleiche. Denn diese Bauweise sei in Japan aufgrund der Erdbebengefahr gar nicht möglich und nicht erlaubt und somit für ihn ganz und gar ungewohnt.

Nach drei anregenden Stunden, die wie im Flug vergangen waren, war es an der Zeit Abschied zu nehmen. Es wurde vereinbart, die Kontakte aufrecht zu erhalten. Wir sind gerne bereit, über die weitere Entwicklung unseres Wohnprojektes zu informieren und unsere Erfahrungen mit dem gemeinsamen Wohnen weiterzugeben.

Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der über geringe Einnahmen verfügt oder an einem teuren Standort wohnt. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Unterstützung.

20. April 2020 Wohngeld wird als Zuschuss für die Wohnkosten gezahlt. Wohnkosten können beispielsweise die Miete für Wohnraum oder die Lasten des Eigentums an selbst genutztem Wohnraum sein. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf. Zweck der Gewährung von Wohngeld ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Somit stellt Wohngeld ein wesentliches Element im Netz sozialer Leistungen dar.

Zum 1. Januar 2020 sind umfangreiche gesetzliche Änderungen zum Thema Wohngeld in Kraft getreten. Demnach haben jetzt mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Es kann sich also lohnen, einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Wohngeld zu stellen.

Auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und beim Wohnungsamt der Stadt Düsseldorf sind aktuelle und umfangreiche Informationen zu dem Thema Wohngeld zu finden. Sie sind unter den nachfolgenden Links abrufbar:

Über den Online-Wohngeldrechner kann man sich einen unverbindlichen Wohngeldbetrag ausrechnen lassen.  Der tatsächliche Wohngeld­anspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der zuständigen Wohngeld­stelle nach Vorlage aller erforder­lichen Unterlagen ermittelt werden.

Ein Besuch in der Wohngeldstelle will geplant sein!

Weitere Informationen gibt es beim Amt für Wohnungswesen, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, Telefon 0 211 899 63 66, wohngeld@duesseldorf.de

Am Montag, den 18. November 2019 um 14:30 Uhr
in der VHS am Bertha-von-Suttner-Platz 1, Saal 1

Betroffene, Angehörige und Interessierte sind herzlich eingeladen, sich diesem Thema aus neuer Perspektive zu nähern. In Düsseldorf sind mindestens 60.000 Menschen betroffen, denn ungefähr ab dem 50. Lebensjahr kann die Hörleistung deutlich abnehmen. Es dauert oft bis zu sieben Jahre, bevor Bertoffene ihre Schwerhörigkeit akzeptieren und sich zu einem Hörtest entschließen.

Mit einer anschaulichen Präsentation greift Seniorenrätin Marlene Utke diese Situation auf und macht die Gefahren des schleichenden Hörverlustes deutlich. Ferner wird aufgezeigt, wie Ärger und Rückzug aus dem sozialen und kulturellen Leben vermieden werden können. Insgesamt soll das Thema Altersschwerhörigkeit (Presbyakusis) aus dem Tabubereich heraus.

Der evangelische Schwerhörigenseelsorger, Pfarrer Josef Groß, wird in seinem anschließenden Beitrag noch detaillierter darauf eingehen, was Schwerhörigkeit ganz persönlich mit Betroffenen und ihrem Umfeld macht. Seine Praxiserfahrungen und Fachkenntnisse fließen seit fünf Jahren in die Seniorenratskampagne ein.
Fragen, Zweifel und eigene Erfahrungen können hier geäußert werden.

Hörakustikermeister Georg Jaspert wird als Mitglied der Bundesinnung der Hörakustiker „biha“ (KdöR) die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) und der biha zur Anwendung der Induktionstechnik vorstellen. Es geht um die Herstellung einer nachhaltigen zukunftsfähigen Barrierefreiheit für Menschen mit Hörbehinderung.

Nach den Vorträgen werden im Foyer der VHS am Hauptbahnhof der Düsseldorfer Ortverein des Deutschen Schwerhörigenbundes, Beratungsstellen des Caritasverbandes und weitere Engagierte ansprechbar sein. Technische Hilfsmittel z.B. für den Wohnbereich werden gezeigt, umfangreiches Info-Material liegt aus.

Die Veranstaltung ist gebührenfrei und kann ohne Anmeldung besucht werden. Es werden Mikrofone benutzt. Personen, die einen mobilen induktiven Hörempfänger benutzen möchten, erhalten diesen ab 14 Uhr.

Erfolgreich wurde unser Vereinsmitglied Marlene Utke zum dritten Mal von den Wählerinnen und Wählern im Stadtbezirk 1 in den Seniorenrat entsandt. Sie erzielte das zweitbeste Ergebnis im Vergleich mit allen anderen Stadtbezirken. Darauf ist sie besonders stolz, denn die von ihr betreuten Stadtteile (Derendorf, Golzheim, Pempelfort, Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt) haben eine völlig andere Struktur und andere Entwicklungsdynamik als die Stadtteile im nördlichen Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Angermund und Kalkum), wo die meisten Menschen an der Seniorenratswahl teilnahmen.

Unser Verein hatte die Kandidatur von Marlene tatkräftig im Aufstellungsverfahren, durch einen Artikel auf unserer Homepage und natürlich durch unsere Stimmen und Weiterempfehlungen unterstützt. Sie übermittelte uns ein herzliches Dankeschön für diese effektive Hilfe. Obgleich Marlene seit Jahresanfang 2019 nicht mehr dem Vereinsvorstand angehört, steht sie uns gemäß ihrem Motto „Mit Rat und Tat die Stadt verändern!“ weiterhin mit ihren Erfahrungen und Beziehungen aktiv zur Verfügung.

Für den Seniorenrat war Marlene in den zurückliegenden Jahren in den Rats-Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung delegiert und engagierte sich dort für unser Wohnprojekt. Nach der Neuwahl des Seniorenrates konnte sich Karin Rinklake als Kandidatin für den Wohnungsausschuss, Marlene Utke als Kandidatin für den Bauausschuss durchsetzen. Karin Rinklake und Marlene Utke freuen sich auf die bevorstehende Zusammenarbeit, denn sie kennen sich durch das Gerresheimer Mietwohnprojekt „miteinander - WOHNEN IN VERANTWORTUNG e. V.“ und die Lokale Agenda 21.

Weiterhin kann Marlene den SR-Arbeitskreis „Gesundheit und Pflege“ als Sprecherin leiten sowie die gesamtstädtische Kampagne „Wir leihen Ihnen ein Ohr“ fortführen. Eine weitere öffentliche Veranstaltung zum Thema Altersschwerhörigkeit bereitet sie gerade zusammen mit der Volkshochschule vor (18. November 2019, 14.30 Uhr). In ihren Sprechstunden steht sie den Menschen aus dem Stadtbezirk 1 unverändert mit ihren Kenntnissen und langjährigen Erfahrungen als Sozialarbeiterin ehrenamtlich zur Verfügung (Tel. 0211 48 21 07, mit Anrufbeantworter).

Yibanami Khumalo, die Anfang des Jahres in den unseren Vereinsvorstand gewählt wurde, ist ebenfalls stimmberechtigtes Mitglied im Seniorenrat geworden -allerdings anders als geplant.  Bei den Vorstellungen der Kandidatinnen und Kandidaten musste sie leider wieder Ressentiments und Vorurteile erleben. Trotzdem führte sie in ihrem Stadtbezirk 6 (Lichtenbroich, Unterrath, Rath und Mörsenbroich) einen engagierten Wahlkampf, sehr stark unterstützt durch ein Vereinsmitglied, das nach Rath umziehen musste.

Bereits im Vorfeld der Wahl hatte sie sich umfangreich mit der Arbeit des Seniorenrates vertraut gemacht, die öffentlichen Sitzungen, Ausschüsse und den Arbeitskreis „Wohnen im Alter“ des Seniorenrates besucht und unter ihrem Motto „Bürgerschaftliches Engagement auf demokratischer Basis!“ für sich geworben. Es war für Yibanami danach sehr schmerzlich, dass sie sich trotz ihres Engagements und ihrer Besuche in den zentren plus noch nicht durchsetzen konnte.

In ihrer Partei, der SPD, fand ihr großer Einsatz jedoch viel Anerkennung. Da die stimmberechtigte Vertreterin der SPD-Ratsfraktion im Seniorenrat, Ratsfrau Helga Leibauer, eine Stellvertretung benötigte, fiel die Wahl hierfür auf Yibanami Khumalo! Damit repräsentiert sie im Seniorenrat auch unversehens die vielen zugewanderten und vielfarbigen Düsseldorferinnen und Düsseldorf, die jung kamen, hier arbeiteten und nun auch in Würde alt werden wollen, wie wir alle.

Der alte und der neugewählte Seniorenrat stellt sich dem Fotografen © Landeshauptstadt Düsseldorf/David Young

Die Interessen unseres Vereins an Mietwohnprojekten, öffentlich gefördertem Wohnungsbau und bezahlbaren Mieten sowie der Entwicklung hilfreicher Nachbarschaften werden durch unsere WiG-Frauen und Karin Rinklake gut vertreten sein. Am Mittwoch, den 7. August 2019, 15 Uhr, stellen in unserem Stadtbezirk 1, AWO-zentrum plus Altstadt, Kasernenstr. 6, Frau Marlene Utke und Herr Dr. Mühlen ihre Arbeit in den ersten 100 Tagen als wiedergewählte Mitglieder des Seniorenrates dar.

„Mit Rat und Tat die Stadt verändern!

Das ist das Motto von Marlene Utke, die bis vor kurzem als Vorstandssprecherin die Entwicklung unseres Vereins und das Thema „Leben in Gemeinschaft – Wohnen auf der Ulmer Höh´“ maßgeblich mitbestimmt hat. Sie ist bereits seit zehn Jahren im Seniorenrat für den Stadtbezirk 1 (Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Derendorf, Golzheim, Pempelfort) aktiv. Marlene möchte ihr umfangreiches und erfolgreiches ehrenamtliches Engagement um noch einmal fünf Jahre weiterführen, um weiterhin für die älteren Menschen erfahrene Ansprechpartnerin zu bleiben und an den von ihr begonnen Projekten weiterzuarbeiten.

Neben dem Thema „Wohnen im Alter“ setzt sich Marlene besonders für die „Barrierefreiheit im Alltag“ ein. Beispielsweise engagiert sie sich als Sprecherin des Arbeitskreises „Gesundheit und Pflege“ neben vielen anderen Themen besonders für die Belange der schwerhörigen Bürgerinnen und Bürger. Unter dem Motto „Wir leihen Ihnen ein Ohr“ hat sie zusammen mit dem Gesundheits­amt den Fachtag Schwerhörigkeit“ organisiert. Dort wurden konkrete Maßnahmen vorgestellt, die jetzt für die über 60.000 davon betroffenen Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden sollen.

Marlene hat für die Anliegen der Menschen in immer ein offenes Ohr und bringt diese Themen regelmäßig in die Sitzungen der Bezirksvertretung, in die Gremien des Rates und die Verwaltung.
>> INFO

„Bürgerliches Engagement auf demokratischer Basis!“

ist das zentrale Anliegen für Yibanami Khumalo, die für den Seniorenrat im Stadtbezirk 6 (Lichten­broich, Mörsenbroich, Rath, Unterrath) kandidiert. Sie ist in Südafrika geboren und seit 1976 in Deutschland. Sie setzt sich als aktive Düsseldorfer Bürgerin gerne für die Menschen in ihrer Nach­barschaft und ihre Anliegen ein. Ihr großes Ziel: Unsere Lebenswirklichkeit und die Lebensqualität verbessern – praktisch, direkt und wo immer es geht.

Yibanami ist aktives Mitglied in unserem Verein und wurde Anfang des Jahres in den geschäfts­führenden Vorstand gewählt. Sie engagiert sich sehr für die Einbeziehung aller Bürger in die brennenden Themen der Stadtbezirke und die Stadtentwicklung und vor allem für bezahlbares Wohnen und für lebendige Nachbarschaften von Jung und Alt.

Ein Schwerpunkt dabei ist gesundes Altwerden: Wie kann Hilfe bei Behinderung, Pflege und im Haushalt vermittelt und organisiert werden, sodass die Menschen möglichst lange in ihrer Wohnung und in der Nachbarschaft aktiv sein können.
>> INFO

„Daher:
Mitmachen und engagierte Menschen wählen!“

In jedem Düsseldorfer Stadtbezirk werden zwei Mitglieder in den Seniorenrat gewählt. Die Wahlen finden per Briefwahl statt in der Zeit vom 1. März bis 31. März. Die Briefwahlunterlagen wurden mittlerweile vom Amt für Wahlen und Statistik an alle Wahlberechtigten über 60 verschickt. Die Rücksendung der Stimmzettel ist portofrei.
>> Seniorenrat (Stadt Düsseldorf)
>> Seniorenräte müssen hartnäckig sein (RP 22.01.2019)
>> Seniorenrat (Wikipedia)

"Wenn Sie nicht mehr entscheiden können, werden andere Personen für Sie entscheiden."

Was viele nicht wissen: Auch Ehepartner oder Kinder sind im Ernstfall nur dann berechtigt für Sie zu entscheiden, wenn sie vorher bevollmächtigt wurden oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind.  Wie das geht und worauf es dabei ankommt, erläuterte die Sozialwissenschaftlerin Kornelia Brill erläutert den aufmerksamen Zuhörern anhand vieler Beispiele.

Einige hatten sich bereits mit dem Thema beschäftigt und schon Vorsorge getroffen, für viele war das Thema noch "unbearbeitet".
Für alle gilt: Was kann ich jetzt tun, damit im entscheidenden Fall jemand da ist, der das Richtige für mich entscheidet?

Hierzu erhielten wir viele Anregungen und Empfehlungen. Alle waren sich einig, dass das erst der Anfang ist. Jede/r muss für sich einen Weg finden und dies vor allem ausführlich mit den ihr/m nahestehenden Personen besprechen und klare Vereinbarungen treffen wer wann und für was Verantwortung übernehmen soll.

Mit viel Applaus für Frau Brill endete dieser sehr aufschlussreiche Abend und es wurde verabredet, dass wir uns bald wieder treffen, um uns über dieses Thema und die persönlichen Fortschritte auszutauschen.

Für den Einstieg:
Es gibt es viele Veröffentlichungen und Formularsätze.
Beispielsweise hat Frau Brill zusammen mit einer Kollegin  einen Notfallordner für die AWO erstellt  mit dem Vorteil: Die Struktur und der Aufbau sind übersichtlich, gut verständlich und praxiserprobt. Die Empfehlungen und Formulare sind weltanschaulich neutral und an die Vorschläge des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz angelehnt.

Und hier noch eine Leseempfehlung aus dem Teilnehmerkreis:
Mattias Thöns, Patient ohne Verfügung - Das Geschäft mit dem Lebensende

"Denn im Grunde könnten nahezu alle Wohnungen barrierefrei sein."

Eine Studie der TERRAGON INVESTMENT GmbH aus Berlin in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund beleuchtet das Thema "Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich". Bei einer vorausschauenden Planung lassen sich erhebliche (Mehr-)Kosten von vorn herein vermeiden. Diese Vermeidung von (Mehr-)Kosten im Rahmen eines Bauvorhabens kann im günstigsten Fall dazu führen, das hohe Mehrkosten aufgrund von Barrierefreiheit erst gar nicht entstehen.

Die Studie zeigt anhand eines Beispiels auf, wo im Rahmen des Geschosswohnungsbaus (Neubau) Mehrkosten entstehen und wo nicht. Nicht alle Aspekte der Studie hinsichtlich der Barrierefreiheit werden sich in allen Bauvorhaben verwirklichen lassen. Die Studie bietet im Bedarfsfall dennoch für Wohnprojekte eine gute Argumentationshilfe, um eine größtmögliche Barrierefreiheit zu erzielen.

"Wichtig ist die Einsicht, dass es bei Barrierefreiheit nur sehr eingeschränkt eine zweite Chance gibt: Der intelligente Neubau ist der bessere und vor allem der sehr viel billigere Weg als spätere Umbaumaßnahmen. Ein reiches Land wie Deutschland sollte in der Lage sein, Qualität im Wohnungsbau zu realisieren, der Komfort für alle schafft und dabei den demografischen Anforderungen genügt."

Alle Zitate aus der Studie.

Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der über geringe Einnahmen verfügt oder an einem teuren Standort wohnt. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Unterstützung.

8. März 2017 Wohngeld wird als Zuschuss für die Wohnkosten gezahlt. Wohnkosten können beispielsweise die Miete für Wohnraum oder die Lasten des Eigentums an selbst genutztem Wohnraum sein. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf. Zweck der Gewährung von Wohngeld ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Somit stellt Wohngeld ein wesentliches Element im Netz sozialer Leistungen dar.

Anträge können bei der örtlichen Wohngeldstelle der Stadtverwaltung gestellt werden, auch Antragsformulare gibt es dort. Hier unter diesem Link gibt es genauere Informationen – hier ist alles zu erfahren, was für die Antragstellung wichtig ist: http://www.wohngeld.org/antrag.html

Weitere Informationen und Tipps

Wohngeld können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigentum erhalten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen. Berücksichtigt werden alle Personen, die in einem Haushalt zusammen wohnen und verwandt sind (Familienangehörige) oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft leben. Es gibt keine einheitlichen Wohngeldbeträge, da das Wohngeld abhängig ist von:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des anzurechnenden Haushaltseinkommens,
  • der Höhe der Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).

Die Wohngeldzahlung beginnt am Ersten des Monats ab Antragstellung und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
  • verschiedene andere Sozialleistungen.

Ausnahme: Die vor genannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt. Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall).

Die Stadt Düsseldorf hat eine sehr informative Broschüre zusammen gestellt: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt64/wohnen/pdf/flyer_wohngeld2017.pdf

Auch Studierende, die selbst für ihr Einkommen aufkommen und BAFöG nur als Darlehen bekommen, haben ein Anrecht auf Wohngeld. Darüber informiert diese Broschüre: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/files/wohnen/pdf/flyer_wohngeld_studenten.pdf

Im Internet stellt das auf den Seiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW einen Wohngeldrechner zur Verfügung. Hier lässt sich berechnen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld beziehbar sein könnte: www.wohngeldrechner.nrw.de

Auch gibt es eine umfassende Beratung bei der Wohngeldstelle des Wohnungsamtes, mitzubringen sind nur die aktuellen Einkommens- und Mietunterlagen, dann ermittelt die Wohngeldstelle anhand einer Proberechnung den möglichen Anspruch.

Ein Besuch in der Wohngeldstelle will geplant sein!

Weitere Informationen gibt es beim Amt für Wohnungswesen, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, Telefon 0 211.89-9 63 66, wohnungsamt@stadt.duesseldorf.de