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Wohnen wird für viele Menschen immer teurer. Deshalb leistet der Staat in vielen Fällen finanzielle Unterstützung, die ab dem 1. Januar 2023 im Rahmen einer umfassenden Wohngeldreform ausgebaut wurde.

Die nachfolgenden Informationen stellen lediglich einen ersten Überblick dar und ersetzen auf keinen Fall eine persönliche Beratung und Prüfung im Einzelfall!

Was hat sich 2023 durch die Wohngeldreform geändert?

Bisher hatten 1,3 Millionen Haushalte in etwa 600.000 Haushalten Anspruch auf Wohngeld. In Zukunft haben rund 4,5 Millionen Menschen in etwa 2 Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld.

Das monatliche Wohngeld wurde erhöht und wird durch eine Heizkostenpauschale ergänzt, die im Wohngeld enthalten ist. Die Höhe richtet sich nach der Wohnfläche und der Haushaltsgröße.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld können alle beantragen, deren Einkommen zu niedrig ist, um die hohen Wohn- und Energiekosten bezahlen zu können. Unter anderen für Mieterinnen und Mieter gibt es das Wohngeld als Mietzuschuss. Besonders für Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Mindestlohn kann es sich lohnen den Anspruch zu überprüfen. Das gilt auch für Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Das sind Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld (früher: ALG II bzw. Hartz IV), Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, Sozialgeld und von Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Das hängt vom Einzelfall ab. Um das herauszufinden ist es notwendig, einen Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Behörde zu stellen (siehe unten). Die tatsächliche Zahlung hängt etwa von der Höhe der anerkannten Miete ab. Welche Miete wiederum anerkannt wird, bestimmt der Wohnort der Antragstellerin oder des Antragstellers. Es wird zudem berücksichtigt, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch deren gemeinsames Einkommen ist.

Wohngeldrechner

Es besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Wohngeld vorab zu prüfen. Dazu gibt es den Wohngeldrechner auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Der Wohngeldrechner 2023 ist lediglich eine erste Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zum Wohngeldanspruch kann nur die zuständige Wohngeldbehörde geben. Antragsformulare für Wohngeld sind bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung erhältlich. Zum Wohngeld beraten die Wohngeldbehörden der Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Auch Mietervereine, kommunale Wohnberatungsstellen oder die Caritas oder Diakonie helfen weiter.

Wer ist zuständig für die Bewilligung von Wohngeld?

Wer in Düsseldorf wohnt und gemeldet ist, muss den Antrag auf Wohngeld bei der Stadt Düsseldorf – Amt für Wohnungswesen – stellen:

https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/606/show

Da der anspruchsberechtigte Personenkreis vom Gesetzgeber deutlich erweitert wurde, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Hier kann man u. a. auf einer Karte (Bitte auf die Kommune klicken) sehen, wie lange die Bearbeitungsdauer in jeder Kommune in NRW vermutlich dauern wird:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wohngeld-reform-nrw-100.html

Weitere Informationen zum gesamten Thema findet man auch hier:

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Fazit

Aufgrund der Energiekrise und der steigenden Inflation, sollte jeder für sich prüfen ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und ggf. einen Antrag stellen.

Alle o. a. Angaben sind ohne Gewähr! Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der über geringe Einnahmen verfügt oder an einem teuren Standort wohnt. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Unterstützung.

20. April 2020 Wohngeld wird als Zuschuss für die Wohnkosten gezahlt. Wohnkosten können beispielsweise die Miete für Wohnraum oder die Lasten des Eigentums an selbst genutztem Wohnraum sein. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf. Zweck der Gewährung von Wohngeld ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Somit stellt Wohngeld ein wesentliches Element im Netz sozialer Leistungen dar.

Zum 1. Januar 2020 sind umfangreiche gesetzliche Änderungen zum Thema Wohngeld in Kraft getreten. Demnach haben jetzt mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Es kann sich also lohnen, einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Wohngeld zu stellen.

Auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und beim Wohnungsamt der Stadt Düsseldorf sind aktuelle und umfangreiche Informationen zu dem Thema Wohngeld zu finden. Sie sind unter den nachfolgenden Links abrufbar:

Über den Online-Wohngeldrechner kann man sich einen unverbindlichen Wohngeldbetrag ausrechnen lassen.  Der tatsächliche Wohngeld­anspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der zuständigen Wohngeld­stelle nach Vorlage aller erforder­lichen Unterlagen ermittelt werden.

Ein Besuch in der Wohngeldstelle will geplant sein!

Weitere Informationen gibt es beim Amt für Wohnungswesen, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, Telefon 0 211 899 63 66, wohngeld@duesseldorf.de

Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der über geringe Einnahmen verfügt oder an einem teuren Standort wohnt. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Unterstützung.

8. März 2017 Wohngeld wird als Zuschuss für die Wohnkosten gezahlt. Wohnkosten können beispielsweise die Miete für Wohnraum oder die Lasten des Eigentums an selbst genutztem Wohnraum sein. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf. Zweck der Gewährung von Wohngeld ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Somit stellt Wohngeld ein wesentliches Element im Netz sozialer Leistungen dar.

Anträge können bei der örtlichen Wohngeldstelle der Stadtverwaltung gestellt werden, auch Antragsformulare gibt es dort. Hier unter diesem Link gibt es genauere Informationen – hier ist alles zu erfahren, was für die Antragstellung wichtig ist: http://www.wohngeld.org/antrag.html

Weitere Informationen und Tipps

Wohngeld können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigentum erhalten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen. Berücksichtigt werden alle Personen, die in einem Haushalt zusammen wohnen und verwandt sind (Familienangehörige) oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft leben. Es gibt keine einheitlichen Wohngeldbeträge, da das Wohngeld abhängig ist von:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des anzurechnenden Haushaltseinkommens,
  • der Höhe der Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).

Die Wohngeldzahlung beginnt am Ersten des Monats ab Antragstellung und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
  • verschiedene andere Sozialleistungen.

Ausnahme: Die vor genannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt. Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall).

Die Stadt Düsseldorf hat eine sehr informative Broschüre zusammen gestellt: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt64/wohnen/pdf/flyer_wohngeld2017.pdf

Auch Studierende, die selbst für ihr Einkommen aufkommen und BAFöG nur als Darlehen bekommen, haben ein Anrecht auf Wohngeld. Darüber informiert diese Broschüre: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/files/wohnen/pdf/flyer_wohngeld_studenten.pdf

Im Internet stellt das auf den Seiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW einen Wohngeldrechner zur Verfügung. Hier lässt sich berechnen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld beziehbar sein könnte: www.wohngeldrechner.nrw.de

Auch gibt es eine umfassende Beratung bei der Wohngeldstelle des Wohnungsamtes, mitzubringen sind nur die aktuellen Einkommens- und Mietunterlagen, dann ermittelt die Wohngeldstelle anhand einer Proberechnung den möglichen Anspruch.

Ein Besuch in der Wohngeldstelle will geplant sein!

Weitere Informationen gibt es beim Amt für Wohnungswesen, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, Telefon 0 211.89-9 63 66, wohnungsamt@stadt.duesseldorf.de

Bei der Eröffnung der Mitgliederversammlung im Ernst-Gnoß-Haus konnte die Vorsitzende und Seniorenrätin Marlene Utke neben den zahlreich erschienenen Mitgliedern auch Gäste von der Stadt Düsseldorf begrüßen. Das Wohnungsamt, vertreten durch Herrn Nowatius, und das Stadtplanungsamt, vertreten durch Frau Kaufmann und Herrn Baackmann, waren eingeladen, die aktuelle Planung für die Ulmer Höh´ vorzustellen. Weiterhin begrüßte Frau Utke den Ratsherrn Philipp Tacer als Gast.

Herr Nowatius stellte die Voraussetzungen für die Wohnberechtigungsscheine A und B sowie die geänderten Einkommensgrenzen vor und beschrieb das Verfahren für den preisgedämpften und frei finanzierten Wohnungsbau und beantwortete ausführlich die offenen Fragen der Mitglieder. Gäste von der Stadt Düsseldorf bei der WIG MitgliederversammlungFür das Bebauungsgebiet Ulmer Höh´ Süd kommt das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt (HKW) zur Anwendung, d. h 40 % der geplanten Wohnungen müssen öffentlich gefördert oder preisgedämpft sein. Näheres kann im Internet recherchiert werden: Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt.

Herr Nowatius bat um frühzeitige Überlassung einer aktuellen Liste unseres Wohnbedarfes mit Ansprüchen auf Wohnberechtigungsscheine (A, B, preisgedämpft) und will dann Ansprechpartner benennen, die sich um die Vermittlung von Wohnraum an unserer Wohnprojekt kümmern.

Herr Nowatius wies zudem auf die gerade erfolgte Wohngeldnovelle und die erfolgte Anpassung der Mietpreisobergrenzen hin. Für Düsseldorf gilt die höchste Stufe 6 und die Mitglieder sollen prüfen, ob ein Antrag auf Wohngeld (ggf. bereits heute) für sie in Frage kommt.

Anschließend stellte Herr Baackmann den aktuellen Stand der Planungen anhand von Entwürfen vor und zeigte, dass dieser etwa auf der Hälfte des Verfahrensweges liegt. Es gibt eine Gesamtplanung des Entwicklers, nach der die ca. 200 entstehenden Wohnungen auf sechs Gebäude verteilt sind. Die Erschließung erfolgt von der Ulmenstraße aus. Im Erdgeschoss des östlichen, parallel zur Metzer Straße 18, gelegenen Hauses ist eine Kindertagesstätte geplant. Um die bauliche Vielfalt zu gewähren, sollen die einzelnen Gebäude von unterschiedlichen Architekten gestaltet werden.

Derzeit wird die Planungsphase abgeschlossen (2016) und Baurecht geschaffen (2017). Mit dem Investor soll ein städtebaulicher Vertrag verhandelt werden, in dem auch unser Mietwohnprojekt verankert werden könnte. Wenn die zur Verfügung stehende Zeit von allen Projekt­beteiligten optimal genutzt wird, ist mit dem Bezug der Gebäude allerfrühestens Ende 2018 zu rechnen.

Im Baugebiet Ulmer Höh´ Nord wird derzeit das Verkaufsverfahren vorbereitet. Es sollen dort ca. 350 Wohnungen entstehen, davon bis zu 50 % im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Die Herren Nowatius und Baackmann sowie Frau Kaufmann wurden mit viel Dank für die ausführlichen Informationen verabschiedet. Nach einer kurzen Pause ging es mit einem Blitzlicht zu den ersten Eindrücken weiter. Insgesamt wurde die kompakte Information, der offene und produktive Austausch sowie die gute Beantwortung der vielen Fragen durch die Referenten hervorgehoben. Außerdem wurde der erkennbare Wille zur Unterstützung unseres Wohnprojektes seitens des Wohnungs- und des Stadtplanungsamtes betont.

Es war aber auch erkennbar, dass jetzt dringend die Wohnbedarfsliste aktualisiert und unsere Anforderungen und Erwartungen an das Wohnprojekt als Basis für weitere Gespräche noch zusammengefasst und dokumentiert werden müssen.