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Ein Treffpunkt für Interessierte, Initiativen, Baugemeinschaften und Wohngruppen

In einer aktiven und vertrauensvollen Nachbarschaft leben, sich gegenseitig in der Gemeinschaft unterstützen und dennoch in den eigenen vier Wänden - unabhängig von der Generation, sei es als Familie mit Kindern, alleinerziehender Elternteil, Single oder in einer Partnerschaft. Gemeinschaftliches Wohnen kann sowohl im Eigentums- als auch im Mietmodell umgesetzt werden.

Das Wohnungsamt veranstaltet ein Forum zu diesem Thema
am Sonntag, den 12. November 2023,
von 11 bis 15 Uhr,
in der Volkshochschule am Hauptbahnhof,
Bertha-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf,
in den Sälen im Erdgeschoss.

Dort haben Sie die Gelegenheit,

  • sich einen Überblick über bereits umgesetzte Bauprojekte und neue Vorhaben zu verschaffen,
  • sich über unterschiedliche Konzepte, Architektur, Finanzierung und Fördermöglichkeiten auszutauschen,
  • im Rahmen von Vorträgen mehr über die rechtliche Gestaltung von (Wohnungs-)Genossenschaften zu erfahren.

Aktive Baugemeinschaften und Wohngruppen laden dazu ein, neue Kontakte zu knüpfen. Der Verein WIG e. V. wird sich wie in den vergangenen Jahren aktiv mit einem Infostand beteiligen. Experten stehen für den Austausch mit Interessierten bereit, und das Wohnberatungsteam informiert über individuelle barrierefreie Wohnraumanpassungen sowie senioren- und rollstuhlgerechte Wohnungen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wohnen wird für viele Menschen immer teurer. Deshalb leistet der Staat in vielen Fällen finanzielle Unterstützung, die ab dem 1. Januar 2023 im Rahmen einer umfassenden Wohngeldreform ausgebaut wurde.

Die nachfolgenden Informationen stellen lediglich einen ersten Überblick dar und ersetzen auf keinen Fall eine persönliche Beratung und Prüfung im Einzelfall!

Was hat sich 2023 durch die Wohngeldreform geändert?

Bisher hatten 1,3 Millionen Haushalte in etwa 600.000 Haushalten Anspruch auf Wohngeld. In Zukunft haben rund 4,5 Millionen Menschen in etwa 2 Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld.

Das monatliche Wohngeld wurde erhöht und wird durch eine Heizkostenpauschale ergänzt, die im Wohngeld enthalten ist. Die Höhe richtet sich nach der Wohnfläche und der Haushaltsgröße.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld können alle beantragen, deren Einkommen zu niedrig ist, um die hohen Wohn- und Energiekosten bezahlen zu können. Unter anderen für Mieterinnen und Mieter gibt es das Wohngeld als Mietzuschuss. Besonders für Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Mindestlohn kann es sich lohnen den Anspruch zu überprüfen. Das gilt auch für Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Das sind Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld (früher: ALG II bzw. Hartz IV), Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, Sozialgeld und von Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Das hängt vom Einzelfall ab. Um das herauszufinden ist es notwendig, einen Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Behörde zu stellen (siehe unten). Die tatsächliche Zahlung hängt etwa von der Höhe der anerkannten Miete ab. Welche Miete wiederum anerkannt wird, bestimmt der Wohnort der Antragstellerin oder des Antragstellers. Es wird zudem berücksichtigt, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch deren gemeinsames Einkommen ist.

Wohngeldrechner

Es besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Wohngeld vorab zu prüfen. Dazu gibt es den Wohngeldrechner auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Der Wohngeldrechner 2023 ist lediglich eine erste Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zum Wohngeldanspruch kann nur die zuständige Wohngeldbehörde geben. Antragsformulare für Wohngeld sind bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung erhältlich. Zum Wohngeld beraten die Wohngeldbehörden der Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Auch Mietervereine, kommunale Wohnberatungsstellen oder die Caritas oder Diakonie helfen weiter.

Wer ist zuständig für die Bewilligung von Wohngeld?

Wer in Düsseldorf wohnt und gemeldet ist, muss den Antrag auf Wohngeld bei der Stadt Düsseldorf – Amt für Wohnungswesen – stellen:

https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/606/show

Da der anspruchsberechtigte Personenkreis vom Gesetzgeber deutlich erweitert wurde, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Hier kann man u. a. auf einer Karte (Bitte auf die Kommune klicken) sehen, wie lange die Bearbeitungsdauer in jeder Kommune in NRW vermutlich dauern wird:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wohngeld-reform-nrw-100.html

Weitere Informationen zum gesamten Thema findet man auch hier:

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Fazit

Aufgrund der Energiekrise und der steigenden Inflation, sollte jeder für sich prüfen ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und ggf. einen Antrag stellen.

Alle o. a. Angaben sind ohne Gewähr! Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

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Die Wohnungsfrage war schon immer eine der zentralen sozialen und politischen Fragen. Mittlerweile ist dies auch bei den politischen Akteuren wieder so weit in den Vordergrund gedrungen, dass keine politische Partei und keine Regierung an schlüssigen Antworten mehr vorbeikommt. Vor allem in den städtischen Ballungsgebieten haben nicht nur Menschen mit geringem Einkommen, sondern auch viele Haushalte mit normalen Einkommen Schwierigkeiten, ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Neben dem immergleichen Mantra "Bauen, bauen, bauen …" rücken daher die Bezahlbarkeit und die Verfügbarkeit von Wohnungen und damit die Bedeutung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wieder stärker in den Vordergrund. Am Beispiel der Landeshauptstadt Düsseldorf kann sehr gut veranschaulicht werden, wie viele Menschen davon betroffen sind.

In Düsseldorf gibt es ca. 360.000 Haushalte. Davon haben schätzungsweise etwa die Hälfte, also ca. 180.000 Haushalte, einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine öffentlich geförderte Wohnung. Demgegenüber stehen lediglich noch ca. 15.000 geförderte Wohnungen. Jedes Jahr fallen weit mehr Wohnungen aus der Mitpreisbindung heraus als neue dazukommen.

Die Stadt Düsseldorf hat darauf mit dem Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt reagiert, das 2013 verabschiedet und 2016 angepasst wurde. Stadtbild Düsseldorf 2021Darin ist unter anderem festgelegt, dass bei größeren Wohnungsbauvorhaben mindestens 20 und bis zu 30 % öffentlich geförderte Wohnungen entstehen müssen und mindestens 10 bis zu 20 % preisgedämpft sein sollen. Derzeit sind Bestrebungen im Gang, diese Zahl noch zu erhöhen auf mindestens 50 % gefördert oder preisgedämpft, davon mindestens 30 % gefördert. Die Abstimmung darüber im Stadtrat ist für Anfang 2022 geplant.

Wir stellen im Verein immer wieder fest, dass viele Menschen nicht wissen, was unter gefördertem oder preisgedämpftem Wohnungsbau eigentlich zu verstehen ist und welche Grundlagen und Mechanismen zum Tragen kommen.

Geförderter Wohnungsbau - Was ist das eigentlich?

Bei öffentlich geförderten Wohnungen, häufig auch als Sozialwohnungen bezeichnet, erhält der Vermieter eine staatliche Förderung (Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen etc.) für den Bau öffentlich geförderter Wohnungen oder die Umwandlung in eine geförderte Wohnung. Dafür verpflichtet er sich, die Wohnung zu einem festgelegten Preis zu vermieten, der deutlich unter den Mieten auf dem sog. freien Wohnungsmarkt liegt. Außerdem darf die Wohnung nur an Interessenten mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

Den Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS) kann man bei der zuständigen Kommune beantragen. In Düsseldorf ist dafür das Amt für Wohnungswesen zuständig. Der WBS wird für ein Jahr ausgestellt. Wird innerhalb dieses Zeitraums eine Sozialwohnung vermittelt, muss der Schein nicht wieder neu beantragt werden. Er gilt bis zum Ende des Mietverhältnisses.

Wer hat Anspruch auf eine geförderte Wohnung?

Die folgenden Voraussetzungen gelten für dir Erteilung eines Wohnungsberechtigungsscheins (WBS):

  • Fester Wohnsitz in Deutschland oder Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für mindestens ein Jahr.
  • Der Antrag kann nur von Volljährigen gestellt werden.
  • Das Haushaltseinkommen darf nicht über der Einkommensgrenze liegen.

Besonders der letzte Punkt sorgt bei der Stellung des Antrags immer wieder für Schwierigkeiten. Zwar gibt es festgelegte Einkommensgrenzen (Jahresbruttoeinkommen), jedoch werden zahlreiche Kostenpauschalen, Freibeträge und individuelle Besonderheiten berücksichtigt, welche für die Antragstellenden nicht immer ersichtlich sind.

Seit kurzem hat die Stadt Düsseldorf einen WBS-Chancenprüfer veröffentlicht, der auf Basis der gemachten Angaben die Möglichkeit für einen Wohnberechtigungsschein berechnet. Jedoch sind die Ergebnisse unverbindlich und dienen nur der Orientierung. Es ist auf jeden Fall ratsam, den Kontakt zum Wohnungsamt aufzunehmen und sich bei der Antragstellung unterstützen zu lassen.

Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der über geringe Einnahmen verfügt oder an einem teuren Standort wohnt. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Unterstützung.

20. April 2020 Wohngeld wird als Zuschuss für die Wohnkosten gezahlt. Wohnkosten können beispielsweise die Miete für Wohnraum oder die Lasten des Eigentums an selbst genutztem Wohnraum sein. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf. Zweck der Gewährung von Wohngeld ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Somit stellt Wohngeld ein wesentliches Element im Netz sozialer Leistungen dar.

Zum 1. Januar 2020 sind umfangreiche gesetzliche Änderungen zum Thema Wohngeld in Kraft getreten. Demnach haben jetzt mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Es kann sich also lohnen, einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Wohngeld zu stellen.

Auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und beim Wohnungsamt der Stadt Düsseldorf sind aktuelle und umfangreiche Informationen zu dem Thema Wohngeld zu finden. Sie sind unter den nachfolgenden Links abrufbar:

Über den Online-Wohngeldrechner kann man sich einen unverbindlichen Wohngeldbetrag ausrechnen lassen.  Der tatsächliche Wohngeld­anspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der zuständigen Wohngeld­stelle nach Vorlage aller erforder­lichen Unterlagen ermittelt werden.

Ein Besuch in der Wohngeldstelle will geplant sein!

Weitere Informationen gibt es beim Amt für Wohnungswesen, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, Telefon 0 211 899 63 66, wohngeld@duesseldorf.de

Forum des Wohnungsamtes für Interessierte, Initiativen, Baugemeinschaften und Wohngruppen am Sonntag, 10. November

Am Sonntag, den 10. November 2019 von 11 bis 15 Uhr findet in der Volkshochschule am Hauptbahnhof, Berta-von Suttner-Platz 1,  zum wieder der Informationstag „Neue Wohnformen“ statt. Es gibt Vorträge, Infostände und reichlich Informationen zum Thema „Wohnen in Gemeinschaft“ für alle Interessierte, Initiativen, Wohn- und Baugruppen. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Aktive Gruppen und Initiativen präsentieren Ihre Ideen und Erfahrungen. Der Verein WIG e. V. wird sich wie in den vergangenen Jahren aktiv mit einem Infostand beteiligen. Dazu gibt es Vorträge mit einlicken in Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zur Realisierung gemeinschaftlicher Wohnprojekte.“. Weitere Informationen sind zu finden unter: www.duesseldorf.de/wohnen/aktuelles.html

Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der über geringe Einnahmen verfügt oder an einem teuren Standort wohnt. Immer mehr Menschen können sich deshalb keine bezahlbare Wohnung
auf dem angespannten Wohnungsmarkt in Düsseldorf und anderswo mehr leisten. Umso wichtiger ist es für Sie zu wissen, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben. Nur mit einem WBS besteht nämlich die Möglichkeit in eine öffentlich geförderte und bezahlbare Wohnung zu ziehen. Die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung, kann dann auch auf öffentlich geförderte Wohnungen ausgedehnt werden.

Eine öffentlich geförderte Wohnung darf nur der/die beziehen, der/die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser WBS gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der öffentlich geförderten Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung des WBS ist unter anderem abhängig von der Höhe des Einkommens. Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation eine bezahlbare Wohnung suchen müssen, sollten deshalb klären, ob Sie einen WBS bekommen können. Sie sollten dies auch tun, wenn Sie der Auffassung sind keinen WBS zu bekommen. Man weiß ja nie.

Anträge auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheinen können gestellt werden beim:
Amt für Wohnungswesen
Wohnungsvermittlung
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon 0211 899 75 00
Email: wohnungsvermittlung@duesseldorf.de

Weitere Links und Downloads:
Übersicht der Stadt Düsseldorf zum WBS
Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 31 vom 18.12.2018 Seite 703 bis 738, Dynamisierung der Einkommensgrenzen

Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der über geringe Einnahmen verfügt oder an einem teuren Standort wohnt. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Unterstützung.

8. März 2017 Wohngeld wird als Zuschuss für die Wohnkosten gezahlt. Wohnkosten können beispielsweise die Miete für Wohnraum oder die Lasten des Eigentums an selbst genutztem Wohnraum sein. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf. Zweck der Gewährung von Wohngeld ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Somit stellt Wohngeld ein wesentliches Element im Netz sozialer Leistungen dar.

Anträge können bei der örtlichen Wohngeldstelle der Stadtverwaltung gestellt werden, auch Antragsformulare gibt es dort. Hier unter diesem Link gibt es genauere Informationen – hier ist alles zu erfahren, was für die Antragstellung wichtig ist: http://www.wohngeld.org/antrag.html

Weitere Informationen und Tipps

Wohngeld können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigentum erhalten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen. Berücksichtigt werden alle Personen, die in einem Haushalt zusammen wohnen und verwandt sind (Familienangehörige) oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft leben. Es gibt keine einheitlichen Wohngeldbeträge, da das Wohngeld abhängig ist von:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des anzurechnenden Haushaltseinkommens,
  • der Höhe der Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).

Die Wohngeldzahlung beginnt am Ersten des Monats ab Antragstellung und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
  • verschiedene andere Sozialleistungen.

Ausnahme: Die vor genannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt. Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall).

Die Stadt Düsseldorf hat eine sehr informative Broschüre zusammen gestellt: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt64/wohnen/pdf/flyer_wohngeld2017.pdf

Auch Studierende, die selbst für ihr Einkommen aufkommen und BAFöG nur als Darlehen bekommen, haben ein Anrecht auf Wohngeld. Darüber informiert diese Broschüre: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/files/wohnen/pdf/flyer_wohngeld_studenten.pdf

Im Internet stellt das auf den Seiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW einen Wohngeldrechner zur Verfügung. Hier lässt sich berechnen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld beziehbar sein könnte: www.wohngeldrechner.nrw.de

Auch gibt es eine umfassende Beratung bei der Wohngeldstelle des Wohnungsamtes, mitzubringen sind nur die aktuellen Einkommens- und Mietunterlagen, dann ermittelt die Wohngeldstelle anhand einer Proberechnung den möglichen Anspruch.

Ein Besuch in der Wohngeldstelle will geplant sein!

Weitere Informationen gibt es beim Amt für Wohnungswesen, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, Telefon 0 211.89-9 63 66, wohnungsamt@stadt.duesseldorf.de

Bei der Eröffnung der Mitgliederversammlung im Ernst-Gnoß-Haus konnte die Vorsitzende und Seniorenrätin Marlene Utke neben den zahlreich erschienenen Mitgliedern auch Gäste von der Stadt Düsseldorf begrüßen. Das Wohnungsamt, vertreten durch Herrn Nowatius, und das Stadtplanungsamt, vertreten durch Frau Kaufmann und Herrn Baackmann, waren eingeladen, die aktuelle Planung für die Ulmer Höh´ vorzustellen. Weiterhin begrüßte Frau Utke den Ratsherrn Philipp Tacer als Gast.

Herr Nowatius stellte die Voraussetzungen für die Wohnberechtigungsscheine A und B sowie die geänderten Einkommensgrenzen vor und beschrieb das Verfahren für den preisgedämpften und frei finanzierten Wohnungsbau und beantwortete ausführlich die offenen Fragen der Mitglieder. Gäste von der Stadt Düsseldorf bei der WIG MitgliederversammlungFür das Bebauungsgebiet Ulmer Höh´ Süd kommt das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt (HKW) zur Anwendung, d. h 40 % der geplanten Wohnungen müssen öffentlich gefördert oder preisgedämpft sein. Näheres kann im Internet recherchiert werden: Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt.

Herr Nowatius bat um frühzeitige Überlassung einer aktuellen Liste unseres Wohnbedarfes mit Ansprüchen auf Wohnberechtigungsscheine (A, B, preisgedämpft) und will dann Ansprechpartner benennen, die sich um die Vermittlung von Wohnraum an unserer Wohnprojekt kümmern.

Herr Nowatius wies zudem auf die gerade erfolgte Wohngeldnovelle und die erfolgte Anpassung der Mietpreisobergrenzen hin. Für Düsseldorf gilt die höchste Stufe 6 und die Mitglieder sollen prüfen, ob ein Antrag auf Wohngeld (ggf. bereits heute) für sie in Frage kommt.

Anschließend stellte Herr Baackmann den aktuellen Stand der Planungen anhand von Entwürfen vor und zeigte, dass dieser etwa auf der Hälfte des Verfahrensweges liegt. Es gibt eine Gesamtplanung des Entwicklers, nach der die ca. 200 entstehenden Wohnungen auf sechs Gebäude verteilt sind. Die Erschließung erfolgt von der Ulmenstraße aus. Im Erdgeschoss des östlichen, parallel zur Metzer Straße 18, gelegenen Hauses ist eine Kindertagesstätte geplant. Um die bauliche Vielfalt zu gewähren, sollen die einzelnen Gebäude von unterschiedlichen Architekten gestaltet werden.

Derzeit wird die Planungsphase abgeschlossen (2016) und Baurecht geschaffen (2017). Mit dem Investor soll ein städtebaulicher Vertrag verhandelt werden, in dem auch unser Mietwohnprojekt verankert werden könnte. Wenn die zur Verfügung stehende Zeit von allen Projekt­beteiligten optimal genutzt wird, ist mit dem Bezug der Gebäude allerfrühestens Ende 2018 zu rechnen.

Im Baugebiet Ulmer Höh´ Nord wird derzeit das Verkaufsverfahren vorbereitet. Es sollen dort ca. 350 Wohnungen entstehen, davon bis zu 50 % im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Die Herren Nowatius und Baackmann sowie Frau Kaufmann wurden mit viel Dank für die ausführlichen Informationen verabschiedet. Nach einer kurzen Pause ging es mit einem Blitzlicht zu den ersten Eindrücken weiter. Insgesamt wurde die kompakte Information, der offene und produktive Austausch sowie die gute Beantwortung der vielen Fragen durch die Referenten hervorgehoben. Außerdem wurde der erkennbare Wille zur Unterstützung unseres Wohnprojektes seitens des Wohnungs- und des Stadtplanungsamtes betont.

Es war aber auch erkennbar, dass jetzt dringend die Wohnbedarfsliste aktualisiert und unsere Anforderungen und Erwartungen an das Wohnprojekt als Basis für weitere Gespräche noch zusammengefasst und dokumentiert werden müssen.