Springe zum Inhalt

Wohnen wird für viele Menschen immer teurer. Deshalb leistet der Staat in vielen Fällen finanzielle Unterstützung, die ab dem 1. Januar 2023 im Rahmen einer umfassenden Wohngeldreform ausgebaut wurde.

Die nachfolgenden Informationen stellen lediglich einen ersten Überblick dar und ersetzen auf keinen Fall eine persönliche Beratung und Prüfung im Einzelfall!

Was hat sich 2023 durch die Wohngeldreform geändert?

Bisher hatten 1,3 Millionen Haushalte in etwa 600.000 Haushalten Anspruch auf Wohngeld. In Zukunft haben rund 4,5 Millionen Menschen in etwa 2 Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld.

Das monatliche Wohngeld wurde erhöht und wird durch eine Heizkostenpauschale ergänzt, die im Wohngeld enthalten ist. Die Höhe richtet sich nach der Wohnfläche und der Haushaltsgröße.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld können alle beantragen, deren Einkommen zu niedrig ist, um die hohen Wohn- und Energiekosten bezahlen zu können. Unter anderen für Mieterinnen und Mieter gibt es das Wohngeld als Mietzuschuss. Besonders für Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Mindestlohn kann es sich lohnen den Anspruch zu überprüfen. Das gilt auch für Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Das sind Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld (früher: ALG II bzw. Hartz IV), Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, Sozialgeld und von Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Das hängt vom Einzelfall ab. Um das herauszufinden ist es notwendig, einen Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Behörde zu stellen (siehe unten). Die tatsächliche Zahlung hängt etwa von der Höhe der anerkannten Miete ab. Welche Miete wiederum anerkannt wird, bestimmt der Wohnort der Antragstellerin oder des Antragstellers. Es wird zudem berücksichtigt, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch deren gemeinsames Einkommen ist.

Wohngeldrechner

Es besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Wohngeld vorab zu prüfen. Dazu gibt es den Wohngeldrechner auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Der Wohngeldrechner 2023 ist lediglich eine erste Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zum Wohngeldanspruch kann nur die zuständige Wohngeldbehörde geben. Antragsformulare für Wohngeld sind bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung erhältlich. Zum Wohngeld beraten die Wohngeldbehörden der Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Auch Mietervereine, kommunale Wohnberatungsstellen oder die Caritas oder Diakonie helfen weiter.

Wer ist zuständig für die Bewilligung von Wohngeld?

Wer in Düsseldorf wohnt und gemeldet ist, muss den Antrag auf Wohngeld bei der Stadt Düsseldorf – Amt für Wohnungswesen – stellen:

https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/606/show

Da der anspruchsberechtigte Personenkreis vom Gesetzgeber deutlich erweitert wurde, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Hier kann man u. a. auf einer Karte (Bitte auf die Kommune klicken) sehen, wie lange die Bearbeitungsdauer in jeder Kommune in NRW vermutlich dauern wird:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wohngeld-reform-nrw-100.html

Weitere Informationen zum gesamten Thema findet man auch hier:

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Fazit

Aufgrund der Energiekrise und der steigenden Inflation, sollte jeder für sich prüfen ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und ggf. einen Antrag stellen.

Alle o. a. Angaben sind ohne Gewähr! Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Am 18. November 2022 hat der Mieterverein Düsseldorf eine Studie veröffentlicht, in der mehr als 20.000 Online-Wohnungsinserate ausgewertet wurden. Dabei kam heraus, dass in Düsseldorf die ortsübliche Vergleichsmiete bei 13,5 % der online inserierten Wohnungen um mehr als 20 Prozent überschritten wurde. Stadtbild Düsseldorf 2021Liegen die entsprechenden Angebote um mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, spricht man von Mietwucher. Dies war bei 2,6 Prozent der ausgewerteten Angebote der Fall.

Die Studie „Die Mietpreisbremse am Düsseldorfer Wohnungsmarkt“ kann auf der Website des Mietervereins Düsseldorf e. V. heruntergeladen werden.

Interessanterweise hat die Stadt Düsseldorf im Vorfeld der Veröffentlichung eine ausführliche Pressemitteilung herausgegeben, in der dargelegt wird, was bereits getan wird, um die Düsseldorfer mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Inzwischen hat auch die Rheinische Post über die Verstöße gegen die Mietpreisbremse berichtet.

Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der über geringe Einnahmen verfügt oder an einem teuren Standort wohnt. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Unterstützung.

20. April 2020 Wohngeld wird als Zuschuss für die Wohnkosten gezahlt. Wohnkosten können beispielsweise die Miete für Wohnraum oder die Lasten des Eigentums an selbst genutztem Wohnraum sein. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf. Zweck der Gewährung von Wohngeld ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Somit stellt Wohngeld ein wesentliches Element im Netz sozialer Leistungen dar.

Zum 1. Januar 2020 sind umfangreiche gesetzliche Änderungen zum Thema Wohngeld in Kraft getreten. Demnach haben jetzt mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Es kann sich also lohnen, einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Wohngeld zu stellen.

Auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und beim Wohnungsamt der Stadt Düsseldorf sind aktuelle und umfangreiche Informationen zu dem Thema Wohngeld zu finden. Sie sind unter den nachfolgenden Links abrufbar:

Über den Online-Wohngeldrechner kann man sich einen unverbindlichen Wohngeldbetrag ausrechnen lassen.  Der tatsächliche Wohngeld­anspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der zuständigen Wohngeld­stelle nach Vorlage aller erforder­lichen Unterlagen ermittelt werden.

Ein Besuch in der Wohngeldstelle will geplant sein!

Weitere Informationen gibt es beim Amt für Wohnungswesen, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, Telefon 0 211 899 63 66, wohngeld@duesseldorf.de

Erfolgreich wurde unser Vereinsmitglied Marlene Utke zum dritten Mal von den Wählerinnen und Wählern im Stadtbezirk 1 in den Seniorenrat entsandt. Sie erzielte das zweitbeste Ergebnis im Vergleich mit allen anderen Stadtbezirken. Darauf ist sie besonders stolz, denn die von ihr betreuten Stadtteile (Derendorf, Golzheim, Pempelfort, Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt) haben eine völlig andere Struktur und andere Entwicklungsdynamik als die Stadtteile im nördlichen Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Angermund und Kalkum), wo die meisten Menschen an der Seniorenratswahl teilnahmen.

Unser Verein hatte die Kandidatur von Marlene tatkräftig im Aufstellungsverfahren, durch einen Artikel auf unserer Homepage und natürlich durch unsere Stimmen und Weiterempfehlungen unterstützt. Sie übermittelte uns ein herzliches Dankeschön für diese effektive Hilfe. Obgleich Marlene seit Jahresanfang 2019 nicht mehr dem Vereinsvorstand angehört, steht sie uns gemäß ihrem Motto „Mit Rat und Tat die Stadt verändern!“ weiterhin mit ihren Erfahrungen und Beziehungen aktiv zur Verfügung.

Für den Seniorenrat war Marlene in den zurückliegenden Jahren in den Rats-Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung delegiert und engagierte sich dort für unser Wohnprojekt. Nach der Neuwahl des Seniorenrates konnte sich Karin Rinklake als Kandidatin für den Wohnungsausschuss, Marlene Utke als Kandidatin für den Bauausschuss durchsetzen. Karin Rinklake und Marlene Utke freuen sich auf die bevorstehende Zusammenarbeit, denn sie kennen sich durch das Gerresheimer Mietwohnprojekt „miteinander - WOHNEN IN VERANTWORTUNG e. V.“ und die Lokale Agenda 21.

Weiterhin kann Marlene den SR-Arbeitskreis „Gesundheit und Pflege“ als Sprecherin leiten sowie die gesamtstädtische Kampagne „Wir leihen Ihnen ein Ohr“ fortführen. Eine weitere öffentliche Veranstaltung zum Thema Altersschwerhörigkeit bereitet sie gerade zusammen mit der Volkshochschule vor (18. November 2019, 14.30 Uhr). In ihren Sprechstunden steht sie den Menschen aus dem Stadtbezirk 1 unverändert mit ihren Kenntnissen und langjährigen Erfahrungen als Sozialarbeiterin ehrenamtlich zur Verfügung (Tel. 0211 48 21 07, mit Anrufbeantworter).

Yibanami Khumalo, die Anfang des Jahres in den unseren Vereinsvorstand gewählt wurde, ist ebenfalls stimmberechtigtes Mitglied im Seniorenrat geworden -allerdings anders als geplant.  Bei den Vorstellungen der Kandidatinnen und Kandidaten musste sie leider wieder Ressentiments und Vorurteile erleben. Trotzdem führte sie in ihrem Stadtbezirk 6 (Lichtenbroich, Unterrath, Rath und Mörsenbroich) einen engagierten Wahlkampf, sehr stark unterstützt durch ein Vereinsmitglied, das nach Rath umziehen musste.

Bereits im Vorfeld der Wahl hatte sie sich umfangreich mit der Arbeit des Seniorenrates vertraut gemacht, die öffentlichen Sitzungen, Ausschüsse und den Arbeitskreis „Wohnen im Alter“ des Seniorenrates besucht und unter ihrem Motto „Bürgerschaftliches Engagement auf demokratischer Basis!“ für sich geworben. Es war für Yibanami danach sehr schmerzlich, dass sie sich trotz ihres Engagements und ihrer Besuche in den zentren plus noch nicht durchsetzen konnte.

In ihrer Partei, der SPD, fand ihr großer Einsatz jedoch viel Anerkennung. Da die stimmberechtigte Vertreterin der SPD-Ratsfraktion im Seniorenrat, Ratsfrau Helga Leibauer, eine Stellvertretung benötigte, fiel die Wahl hierfür auf Yibanami Khumalo! Damit repräsentiert sie im Seniorenrat auch unversehens die vielen zugewanderten und vielfarbigen Düsseldorferinnen und Düsseldorf, die jung kamen, hier arbeiteten und nun auch in Würde alt werden wollen, wie wir alle.

Der alte und der neugewählte Seniorenrat stellt sich dem Fotografen © Landeshauptstadt Düsseldorf/David Young

Die Interessen unseres Vereins an Mietwohnprojekten, öffentlich gefördertem Wohnungsbau und bezahlbaren Mieten sowie der Entwicklung hilfreicher Nachbarschaften werden durch unsere WiG-Frauen und Karin Rinklake gut vertreten sein. Am Mittwoch, den 7. August 2019, 15 Uhr, stellen in unserem Stadtbezirk 1, AWO-zentrum plus Altstadt, Kasernenstr. 6, Frau Marlene Utke und Herr Dr. Mühlen ihre Arbeit in den ersten 100 Tagen als wiedergewählte Mitglieder des Seniorenrates dar.

Viele von der WIG waren gestern gekommen zum 20. OB-Dialog mit dem Oberbürgermeister Thomas Geisel. Gemeinsam ging es los mit einem Rundgang durch Derendorf, an dem eine Station auch die Ulmer Höh sein sollte. Wegen starken Regens mussten die Teilnehmer etwas früher als geplant in die Zionskirche einkehren, wo der Oberbürgermeister mit Menschen aus dem Stadtteil über deren örtliche Anliegen sprach.

So konnte Marlene Utke von unserem Verein "Wohnen in Gemeinschaft - Leben auf der Ulmer Höh' e. V." ihre Neuigkeiten zwar nicht vor dem Gelände des ehemaligen Gefängnisses mitteilen - gut waren sie dennoch: "Der Investor hat uns Bescheid gegeben, dass das Miet-Wohnprojekt der WIG auf dem Südteil des Areals realisiert werden kann", sagt Utke, ihres Zeichens Seniorenrätin im Stadtbezirk 1. Sie hat bisher mit den WIG-Mitgliedern fünf Jahre Arbeit investiert. Die Wiggies zeigten sich ebenso wie der Oberbürgermeister sehr erfreut über diese Entwicklung.

Gleichzeitig zeigte Geisel sich auf Nachfrage des Künstlers Horst Wackerbarth besorgt angesichts der Entwicklung des Nordteils des Geländes Ulmer Höh. Dort will ein Kunstverein die ehemalige Kapelle erwerben, bewohnen und neu beleben. Diese ist in der Zwischenzeit nach einem Brandschaden wieder gesichert und es ist fraglich, wie hoch die Investitionen dafür sein werden. Der OB signalisierte Entgegenkommen und er wünschte sich sodann gleich vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb ein bisschen mehr Tempo beim Verkauf des nördlichen Teils des ehemaligen Gefängnisses.

Während der OB-Dialog mit den BürgerInnen weiter lief, verabschiedeten sich die Wiggies in die Mitgleiderversammlung im Ernst-Gnoss-Haus.

1

Heute wurde im Rathaus die Vereinbarung zum "Düsseldorfer Bündnis für genossenschaftliches Wohnen" vorgestellt. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum in Düsseldorf zu schaffen.

Die Vereinbarung wurde unterzeichnet von der Stadt Düsseldorf, den fünf Wohnungsgenossenschaften Beamten-Wohnungs-Baugenossenschaft eG (BWB); Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft eG (DüBS); Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eG (DWG); Eisenbahner Bauverein eG (EBV) und Wohnungsgenossenschaft Düsseldorf-Ost eG (WOGEDO) sowie dem Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW).

Foto: Ingo Lammert

Gemäß der Vereinbarung wird die Stadt die Möglichkeit prüfen, den Genossenschaften geeignete Grundstücke für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug sagen die Wohnungsgenossenschaften unter anderem zu, auch bei Neubauprojekten, bei denen keine rechtliche Verpflichtung besteht, die Vorgaben des Handlungskonzeptes "Zukunft Wohnen. Düsseldorf." einzuhalten. Zudem werden Mieten auf mindestens 15 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bei vergleichbarer Ausstattung begrenzt und eine freiwillige Mietpreisbremse über drei Jahre zugesichert.

Hier geht es zur Pressemeldung der Stadt Düsseldorf und hier zur unterzeichneten Vereinbarung.

Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der über geringe Einnahmen verfügt oder an einem teuren Standort wohnt. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Unterstützung.

8. März 2017 Wohngeld wird als Zuschuss für die Wohnkosten gezahlt. Wohnkosten können beispielsweise die Miete für Wohnraum oder die Lasten des Eigentums an selbst genutztem Wohnraum sein. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf. Zweck der Gewährung von Wohngeld ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Somit stellt Wohngeld ein wesentliches Element im Netz sozialer Leistungen dar.

Anträge können bei der örtlichen Wohngeldstelle der Stadtverwaltung gestellt werden, auch Antragsformulare gibt es dort. Hier unter diesem Link gibt es genauere Informationen – hier ist alles zu erfahren, was für die Antragstellung wichtig ist: http://www.wohngeld.org/antrag.html

Weitere Informationen und Tipps

Wohngeld können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigentum erhalten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen. Berücksichtigt werden alle Personen, die in einem Haushalt zusammen wohnen und verwandt sind (Familienangehörige) oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft leben. Es gibt keine einheitlichen Wohngeldbeträge, da das Wohngeld abhängig ist von:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des anzurechnenden Haushaltseinkommens,
  • der Höhe der Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).

Die Wohngeldzahlung beginnt am Ersten des Monats ab Antragstellung und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
  • verschiedene andere Sozialleistungen.

Ausnahme: Die vor genannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt. Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall).

Die Stadt Düsseldorf hat eine sehr informative Broschüre zusammen gestellt: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt64/wohnen/pdf/flyer_wohngeld2017.pdf

Auch Studierende, die selbst für ihr Einkommen aufkommen und BAFöG nur als Darlehen bekommen, haben ein Anrecht auf Wohngeld. Darüber informiert diese Broschüre: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/files/wohnen/pdf/flyer_wohngeld_studenten.pdf

Im Internet stellt das auf den Seiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW einen Wohngeldrechner zur Verfügung. Hier lässt sich berechnen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld beziehbar sein könnte: www.wohngeldrechner.nrw.de

Auch gibt es eine umfassende Beratung bei der Wohngeldstelle des Wohnungsamtes, mitzubringen sind nur die aktuellen Einkommens- und Mietunterlagen, dann ermittelt die Wohngeldstelle anhand einer Proberechnung den möglichen Anspruch.

Ein Besuch in der Wohngeldstelle will geplant sein!

Weitere Informationen gibt es beim Amt für Wohnungswesen, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, Telefon 0 211.89-9 63 66, wohnungsamt@stadt.duesseldorf.de

Der Abriss der Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Ulmer Höh´ in Düsseldorf-Derendorf  hat begonnen - endlich! Am 23. Januar 2017 erfolgte der "erste Spatenstich" für den Abriss. Dieser schreitet zügig voran. Wir werden das aufmerksam verfolgen.

Update 20. Februar 2017: Der Abriss geht zügig voran, man kann jeden Tag verfolgen, wie die Gebäude nach und nach der "Abrissbirne" zum Opfer fallen. Das gilt allerdings nicht für die ehemalige  Kapelle. Die soll als einziges Gebäude für das Wohnprojekt »Leben-Kunst-Ulmer Höh’« erhalten bleiben. Nach dem Brand im April 2016 ist die Kapelle so sehr in Mitleidenschaft gezogen, dass es fraglich war, ob sie erhalten werden kann. Endlich sind die lange geforderten Sicherungsmaßnahmen eingleitet worden. Sichtbares Zeichen ist das Gerüst um den Baukörper.

Am Sonntag, den 6. November 2015 von 11 bis 15 Uhr findet in der Volkshochschule am Hauptbahnhof, Berta-von Suttner-Platz 1,  zum fünften Mal der Informationstag "Neue Wohnformen" statt. Es gibt Vorträge, Infostände und reichlich Informationen zum Thema „Wohnen in Gemeinschaft“ für alle Interessierte, Initiativen, Wohn- und Baugruppen. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Aktive Gruppen und Initiativen präsentieren Ihre Ideen und Erfahrungen. Der Verein WIG e. V. wird sich wie in den vergangenen Jahren aktiv mit einem Infostand beteiligen. Dazu gibt es Vorträge zum Thema „Gemeinschaftliche Quartierskonzepte in Düsseldorf – von der Vision zur Realität“. Weitere Informationen sind zu finden unter: www.duesseldorf.de/wohnen/aktuelles.html

Bei der Eröffnung der Mitgliederversammlung im Ernst-Gnoß-Haus konnte die Vorsitzende und Seniorenrätin Marlene Utke neben den zahlreich erschienenen Mitgliedern auch Gäste von der Stadt Düsseldorf begrüßen. Das Wohnungsamt, vertreten durch Herrn Nowatius, und das Stadtplanungsamt, vertreten durch Frau Kaufmann und Herrn Baackmann, waren eingeladen, die aktuelle Planung für die Ulmer Höh´ vorzustellen. Weiterhin begrüßte Frau Utke den Ratsherrn Philipp Tacer als Gast.

Herr Nowatius stellte die Voraussetzungen für die Wohnberechtigungsscheine A und B sowie die geänderten Einkommensgrenzen vor und beschrieb das Verfahren für den preisgedämpften und frei finanzierten Wohnungsbau und beantwortete ausführlich die offenen Fragen der Mitglieder. Gäste von der Stadt Düsseldorf bei der WIG MitgliederversammlungFür das Bebauungsgebiet Ulmer Höh´ Süd kommt das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt (HKW) zur Anwendung, d. h 40 % der geplanten Wohnungen müssen öffentlich gefördert oder preisgedämpft sein. Näheres kann im Internet recherchiert werden: Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt.

Herr Nowatius bat um frühzeitige Überlassung einer aktuellen Liste unseres Wohnbedarfes mit Ansprüchen auf Wohnberechtigungsscheine (A, B, preisgedämpft) und will dann Ansprechpartner benennen, die sich um die Vermittlung von Wohnraum an unserer Wohnprojekt kümmern.

Herr Nowatius wies zudem auf die gerade erfolgte Wohngeldnovelle und die erfolgte Anpassung der Mietpreisobergrenzen hin. Für Düsseldorf gilt die höchste Stufe 6 und die Mitglieder sollen prüfen, ob ein Antrag auf Wohngeld (ggf. bereits heute) für sie in Frage kommt.

Anschließend stellte Herr Baackmann den aktuellen Stand der Planungen anhand von Entwürfen vor und zeigte, dass dieser etwa auf der Hälfte des Verfahrensweges liegt. Es gibt eine Gesamtplanung des Entwicklers, nach der die ca. 200 entstehenden Wohnungen auf sechs Gebäude verteilt sind. Die Erschließung erfolgt von der Ulmenstraße aus. Im Erdgeschoss des östlichen, parallel zur Metzer Straße 18, gelegenen Hauses ist eine Kindertagesstätte geplant. Um die bauliche Vielfalt zu gewähren, sollen die einzelnen Gebäude von unterschiedlichen Architekten gestaltet werden.

Derzeit wird die Planungsphase abgeschlossen (2016) und Baurecht geschaffen (2017). Mit dem Investor soll ein städtebaulicher Vertrag verhandelt werden, in dem auch unser Mietwohnprojekt verankert werden könnte. Wenn die zur Verfügung stehende Zeit von allen Projekt­beteiligten optimal genutzt wird, ist mit dem Bezug der Gebäude allerfrühestens Ende 2018 zu rechnen.

Im Baugebiet Ulmer Höh´ Nord wird derzeit das Verkaufsverfahren vorbereitet. Es sollen dort ca. 350 Wohnungen entstehen, davon bis zu 50 % im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Die Herren Nowatius und Baackmann sowie Frau Kaufmann wurden mit viel Dank für die ausführlichen Informationen verabschiedet. Nach einer kurzen Pause ging es mit einem Blitzlicht zu den ersten Eindrücken weiter. Insgesamt wurde die kompakte Information, der offene und produktive Austausch sowie die gute Beantwortung der vielen Fragen durch die Referenten hervorgehoben. Außerdem wurde der erkennbare Wille zur Unterstützung unseres Wohnprojektes seitens des Wohnungs- und des Stadtplanungsamtes betont.

Es war aber auch erkennbar, dass jetzt dringend die Wohnbedarfsliste aktualisiert und unsere Anforderungen und Erwartungen an das Wohnprojekt als Basis für weitere Gespräche noch zusammengefasst und dokumentiert werden müssen.