Von Peter Baaken
Als Verein setzen wir uns konsequent für die barrierefreie Gestaltung aller Wohnungen und der Wohnumgebung ein, damit inklusives und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung und im Quartier möglich wird. Nur durch die konsequente Umsetzung umfassender Barrierefreiheit in der Praxis ist für ALLE die eigenständige und uneingeschränkte Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich.
Der Begriff der Barrierefreiheit ist dabei von zentraler Bedeutung.
Was bedeutet barrierefrei?
Barrierefrei sind, vereinfacht gesagt, bauliche Anlagen, wenn sie für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, alte Menschen und Personen mit Kleinkindern in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Dabei sind die einschlägigen DIN-Normen als anerkannte Regeln der Technik zu beachten:
DIN 18040-1
Barrierefreies Bauen – Öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 18040-2
Barrierefreies Bauen – Wohnungen
DIN 18040-3
Barrierefreies Bauen – Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Die Begriffe „rollstuhlgerecht“ und „behindertengerecht“ sind heute nicht mehr zielführend, da sie im Gegensatz zum Begriff „barrierefrei“, nicht allumfassend sind, sondern lediglich Maßnahmen (z. B. rollstuhlgerechte Wohnung für Rollstuhlfahrer) für einzelne Personengruppen (hier: Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung) beschreiben bzw. beinhalten.
Barrierefreiheit ist nicht umsonst
Sicherlich können Mehrkosten bei der Umsetzung der Barrierefreiheit entstehen. Sie lassen sich auf ein Minimum reduzieren, wenn dieser Aspekt von vornherein bei der Planung und Bauausführung berücksichtigt wird. Darüber hinaus gibt es für Investoren vielfältige Fördermöglichkeiten des Bundes, des Landes und der Kommunen.
Für die Gesellschaft kann sich der Mehraufwand schnell lohnen, z. B. wenn Menschen mit Behinderung, Menschen mit fortschreitenden Krankheitsverläufen oder zunehmender Pflegebedürftigkeit viel länger in Ihren barrierefreien Wohnungen bzw. im Quartier bleiben können, bevor die Aufnahme in stationäre Einrichtungen notwendig wird. Das entlastet die Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe finanziell und organisatorisch.
Für Investoren und Vermieter ist interessant, dass sich barrierefreie Wohnungen in einem ebenfalls barrierefreien Wohnumfeld besser und schneller verkaufen oder vermieten lassen.
Fazit
Bei öffentlich geförderten Mietwohnungen besteht für den Investor, aufgrund der geltenden Förderrichtlinien, die Verpflichtung barrierefreie Wohnungen zu bauen. Ausnahmen hiervon sind aber auch hier nicht ganz ausgeschlossen! Für freifinanzierte Miet- bzw. Eigentumswohnungen gibt es nur eine sehr eingeschränkte Pflicht barrierefreie Wohnungen zu bauen.
Überzeugungsarbeit durch unseren Verein bzw. durch Einzelpersonen gegenüber den Akteuren (Investoren, Architekten, Stadt, Land etc.) ist weiterhin notwendig, damit genügend barrierefreie Wohnungen entstehen. Das gilt auch für die barrierefreie Gestaltung der Wohnumgebung.
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