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Wohnen wird für viele Menschen immer teurer. Deshalb leistet der Staat in vielen Fällen finanzielle Unterstützung, die ab dem 1. Januar 2023 im Rahmen einer umfassenden Wohngeldreform ausgebaut wurde.

Die nachfolgenden Informationen stellen lediglich einen ersten Überblick dar und ersetzen auf keinen Fall eine persönliche Beratung und Prüfung im Einzelfall!

Was hat sich 2023 durch die Wohngeldreform geändert?

Bisher hatten 1,3 Millionen Haushalte in etwa 600.000 Haushalten Anspruch auf Wohngeld. In Zukunft haben rund 4,5 Millionen Menschen in etwa 2 Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld.

Das monatliche Wohngeld wurde erhöht und wird durch eine Heizkostenpauschale ergänzt, die im Wohngeld enthalten ist. Die Höhe richtet sich nach der Wohnfläche und der Haushaltsgröße.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld können alle beantragen, deren Einkommen zu niedrig ist, um die hohen Wohn- und Energiekosten bezahlen zu können. Unter anderen für Mieterinnen und Mieter gibt es das Wohngeld als Mietzuschuss. Besonders für Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Mindestlohn kann es sich lohnen den Anspruch zu überprüfen. Das gilt auch für Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Das sind Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld (früher: ALG II bzw. Hartz IV), Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, Sozialgeld und von Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Das hängt vom Einzelfall ab. Um das herauszufinden ist es notwendig, einen Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Behörde zu stellen (siehe unten). Die tatsächliche Zahlung hängt etwa von der Höhe der anerkannten Miete ab. Welche Miete wiederum anerkannt wird, bestimmt der Wohnort der Antragstellerin oder des Antragstellers. Es wird zudem berücksichtigt, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch deren gemeinsames Einkommen ist.

Wohngeldrechner

Es besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Wohngeld vorab zu prüfen. Dazu gibt es den Wohngeldrechner auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Der Wohngeldrechner 2023 ist lediglich eine erste Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zum Wohngeldanspruch kann nur die zuständige Wohngeldbehörde geben. Antragsformulare für Wohngeld sind bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung erhältlich. Zum Wohngeld beraten die Wohngeldbehörden der Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Auch Mietervereine, kommunale Wohnberatungsstellen oder die Caritas oder Diakonie helfen weiter.

Wer ist zuständig für die Bewilligung von Wohngeld?

Wer in Düsseldorf wohnt und gemeldet ist, muss den Antrag auf Wohngeld bei der Stadt Düsseldorf – Amt für Wohnungswesen – stellen:

https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/606/show

Da der anspruchsberechtigte Personenkreis vom Gesetzgeber deutlich erweitert wurde, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Hier kann man u. a. auf einer Karte (Bitte auf die Kommune klicken) sehen, wie lange die Bearbeitungsdauer in jeder Kommune in NRW vermutlich dauern wird:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wohngeld-reform-nrw-100.html

Weitere Informationen zum gesamten Thema findet man auch hier:

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Fazit

Aufgrund der Energiekrise und der steigenden Inflation, sollte jeder für sich prüfen ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und ggf. einen Antrag stellen.

Alle o. a. Angaben sind ohne Gewähr! Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Am 18. November 2022 hat der Mieterverein Düsseldorf eine Studie veröffentlicht, in der mehr als 20.000 Online-Wohnungsinserate ausgewertet wurden. Dabei kam heraus, dass in Düsseldorf die ortsübliche Vergleichsmiete bei 13,5 % der online inserierten Wohnungen um mehr als 20 Prozent überschritten wurde. Stadtbild Düsseldorf 2021Liegen die entsprechenden Angebote um mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, spricht man von Mietwucher. Dies war bei 2,6 Prozent der ausgewerteten Angebote der Fall.

Die Studie „Die Mietpreisbremse am Düsseldorfer Wohnungsmarkt“ kann auf der Website des Mietervereins Düsseldorf e. V. heruntergeladen werden.

Interessanterweise hat die Stadt Düsseldorf im Vorfeld der Veröffentlichung eine ausführliche Pressemitteilung herausgegeben, in der dargelegt wird, was bereits getan wird, um die Düsseldorfer mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Inzwischen hat auch die Rheinische Post über die Verstöße gegen die Mietpreisbremse berichtet.

Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der über geringe Einnahmen verfügt oder an einem teuren Standort wohnt. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Unterstützung.

20. April 2020 Wohngeld wird als Zuschuss für die Wohnkosten gezahlt. Wohnkosten können beispielsweise die Miete für Wohnraum oder die Lasten des Eigentums an selbst genutztem Wohnraum sein. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf. Zweck der Gewährung von Wohngeld ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Somit stellt Wohngeld ein wesentliches Element im Netz sozialer Leistungen dar.

Zum 1. Januar 2020 sind umfangreiche gesetzliche Änderungen zum Thema Wohngeld in Kraft getreten. Demnach haben jetzt mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Es kann sich also lohnen, einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Wohngeld zu stellen.

Auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und beim Wohnungsamt der Stadt Düsseldorf sind aktuelle und umfangreiche Informationen zu dem Thema Wohngeld zu finden. Sie sind unter den nachfolgenden Links abrufbar:

Über den Online-Wohngeldrechner kann man sich einen unverbindlichen Wohngeldbetrag ausrechnen lassen.  Der tatsächliche Wohngeld­anspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der zuständigen Wohngeld­stelle nach Vorlage aller erforder­lichen Unterlagen ermittelt werden.

Ein Besuch in der Wohngeldstelle will geplant sein!

Weitere Informationen gibt es beim Amt für Wohnungswesen, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, Telefon 0 211 899 63 66, wohngeld@duesseldorf.de

Flyer zur Sonderausstellung

Im Rahmen der "Wohnwochen Düsseldorf" ist im Stadtmuseum noch bis zum 28. Juli 2019 eine Ausstellung unter dem Titel "Gerecht.Sozial.Bezahlbar. - Strategien für bezahlbares Wohnen in der Stadt" zu sehen. Dort werden in Bildern und auf Infotafeln kreative und innovative städtische Bauprojekte aus ganz Europa vorgestellt.

Drei Wiggies ( Wanda, Peter, Ulrich ) besuchten am 6. Juli gemeinsam die Ausstellung ( Eintritt Stadtmuseum 4 Euro) und waren von der Fülle der Ideen und realen Lösungen beeindruckt - mehr davon wünschten wir uns auch für unser Mietwohnprojekt!

Der BDA (Bund Deutscher Architekten) präsentiert in Kooperation mit dem Stadtmuseum Düsseldorf vom 17. Mai bis 28. Juli die Ausstellung "Bezahlbar. Gut. Wohnen" © Landeshauptstadt Düsseldorf/David Young

Denn der in der Ankündigung zur Ausstellung formulierte Bedarf nach "Lösungen, innovativen Konzepten und Denkanstößen rund um das FUNDAMENTALE MENSCHENRECHT auf die EIGENE bezahlbare Wohnung" - er sollte auch für MIETWOHNUNGEN gelten, wie sich die Ausstellung ja unter anderem auch an Mieter*innen wendet.

Wanda und Yibanami haben im Rahmenprogramm der Ausstellung auch den Vortrag "Baukosten, einfach" besucht. Dabei hatten sie die Gelegenheit mit Herrn Kay Noell vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (mhkbg) über unser Wohnprojekt und mögliche Fördermitel zu sprechen.

„Mit Rat und Tat die Stadt verändern!

Das ist das Motto von Marlene Utke, die bis vor kurzem als Vorstandssprecherin die Entwicklung unseres Vereins und das Thema „Leben in Gemeinschaft – Wohnen auf der Ulmer Höh´“ maßgeblich mitbestimmt hat. Sie ist bereits seit zehn Jahren im Seniorenrat für den Stadtbezirk 1 (Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Derendorf, Golzheim, Pempelfort) aktiv. Marlene möchte ihr umfangreiches und erfolgreiches ehrenamtliches Engagement um noch einmal fünf Jahre weiterführen, um weiterhin für die älteren Menschen erfahrene Ansprechpartnerin zu bleiben und an den von ihr begonnen Projekten weiterzuarbeiten.

Neben dem Thema „Wohnen im Alter“ setzt sich Marlene besonders für die „Barrierefreiheit im Alltag“ ein. Beispielsweise engagiert sie sich als Sprecherin des Arbeitskreises „Gesundheit und Pflege“ neben vielen anderen Themen besonders für die Belange der schwerhörigen Bürgerinnen und Bürger. Unter dem Motto „Wir leihen Ihnen ein Ohr“ hat sie zusammen mit dem Gesundheits­amt den Fachtag Schwerhörigkeit“ organisiert. Dort wurden konkrete Maßnahmen vorgestellt, die jetzt für die über 60.000 davon betroffenen Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden sollen.

Marlene hat für die Anliegen der Menschen in immer ein offenes Ohr und bringt diese Themen regelmäßig in die Sitzungen der Bezirksvertretung, in die Gremien des Rates und die Verwaltung.
>> INFO

„Bürgerliches Engagement auf demokratischer Basis!“

ist das zentrale Anliegen für Yibanami Khumalo, die für den Seniorenrat im Stadtbezirk 6 (Lichten­broich, Mörsenbroich, Rath, Unterrath) kandidiert. Sie ist in Südafrika geboren und seit 1976 in Deutschland. Sie setzt sich als aktive Düsseldorfer Bürgerin gerne für die Menschen in ihrer Nach­barschaft und ihre Anliegen ein. Ihr großes Ziel: Unsere Lebenswirklichkeit und die Lebensqualität verbessern – praktisch, direkt und wo immer es geht.

Yibanami ist aktives Mitglied in unserem Verein und wurde Anfang des Jahres in den geschäfts­führenden Vorstand gewählt. Sie engagiert sich sehr für die Einbeziehung aller Bürger in die brennenden Themen der Stadtbezirke und die Stadtentwicklung und vor allem für bezahlbares Wohnen und für lebendige Nachbarschaften von Jung und Alt.

Ein Schwerpunkt dabei ist gesundes Altwerden: Wie kann Hilfe bei Behinderung, Pflege und im Haushalt vermittelt und organisiert werden, sodass die Menschen möglichst lange in ihrer Wohnung und in der Nachbarschaft aktiv sein können.
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„Daher:
Mitmachen und engagierte Menschen wählen!“

In jedem Düsseldorfer Stadtbezirk werden zwei Mitglieder in den Seniorenrat gewählt. Die Wahlen finden per Briefwahl statt in der Zeit vom 1. März bis 31. März. Die Briefwahlunterlagen wurden mittlerweile vom Amt für Wahlen und Statistik an alle Wahlberechtigten über 60 verschickt. Die Rücksendung der Stimmzettel ist portofrei.
>> Seniorenrat (Stadt Düsseldorf)
>> Seniorenräte müssen hartnäckig sein (RP 22.01.2019)
>> Seniorenrat (Wikipedia)