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Die Wohnungsfrage war schon immer eine der zentralen sozialen und politischen Fragen. Mittlerweile ist dies auch bei den politischen Akteuren wieder so weit in den Vordergrund gedrungen, dass keine politische Partei und keine Regierung an schlüssigen Antworten mehr vorbeikommt. Vor allem in den städtischen Ballungsgebieten haben nicht nur Menschen mit geringem Einkommen, sondern auch viele Haushalte mit normalen Einkommen Schwierigkeiten, ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Neben dem immergleichen Mantra "Bauen, bauen, bauen …" rücken daher die Bezahlbarkeit und die Verfügbarkeit von Wohnungen und damit die Bedeutung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wieder stärker in den Vordergrund. Am Beispiel der Landeshauptstadt Düsseldorf kann sehr gut veranschaulicht werden, wie viele Menschen davon betroffen sind.

In Düsseldorf gibt es ca. 360.000 Haushalte. Davon haben schätzungsweise etwa die Hälfte, also ca. 180.000 Haushalte, einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine öffentlich geförderte Wohnung. Demgegenüber stehen lediglich noch ca. 15.000 geförderte Wohnungen. Jedes Jahr fallen weit mehr Wohnungen aus der Mitpreisbindung heraus als neue dazukommen.

Die Stadt Düsseldorf hat darauf mit dem Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt reagiert, das 2013 verabschiedet und 2016 angepasst wurde. Stadtbild Düsseldorf 2021Darin ist unter anderem festgelegt, dass bei größeren Wohnungsbauvorhaben mindestens 20 und bis zu 30 % öffentlich geförderte Wohnungen entstehen müssen und mindestens 10 bis zu 20 % preisgedämpft sein sollen. Derzeit sind Bestrebungen im Gang, diese Zahl noch zu erhöhen auf mindestens 50 % gefördert oder preisgedämpft, davon mindestens 30 % gefördert. Die Abstimmung darüber im Stadtrat ist für Anfang 2022 geplant.

Wir stellen im Verein immer wieder fest, dass viele Menschen nicht wissen, was unter gefördertem oder preisgedämpftem Wohnungsbau eigentlich zu verstehen ist und welche Grundlagen und Mechanismen zum Tragen kommen.

Geförderter Wohnungsbau - Was ist das eigentlich?

Bei öffentlich geförderten Wohnungen, häufig auch als Sozialwohnungen bezeichnet, erhält der Vermieter eine staatliche Förderung (Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen etc.) für den Bau öffentlich geförderter Wohnungen oder die Umwandlung in eine geförderte Wohnung. Dafür verpflichtet er sich, die Wohnung zu einem festgelegten Preis zu vermieten, der deutlich unter den Mieten auf dem sog. freien Wohnungsmarkt liegt. Außerdem darf die Wohnung nur an Interessenten mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

Den Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS) kann man bei der zuständigen Kommune beantragen. In Düsseldorf ist dafür das Amt für Wohnungswesen zuständig. Der WBS wird für ein Jahr ausgestellt. Wird innerhalb dieses Zeitraums eine Sozialwohnung vermittelt, muss der Schein nicht wieder neu beantragt werden. Er gilt bis zum Ende des Mietverhältnisses.

Wer hat Anspruch auf eine geförderte Wohnung?

Die folgenden Voraussetzungen gelten für dir Erteilung eines Wohnungsberechtigungsscheins (WBS):

  • Fester Wohnsitz in Deutschland oder Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für mindestens ein Jahr.
  • Der Antrag kann nur von Volljährigen gestellt werden.
  • Das Haushaltseinkommen darf nicht über der Einkommensgrenze liegen.

Besonders der letzte Punkt sorgt bei der Stellung des Antrags immer wieder für Schwierigkeiten. Zwar gibt es festgelegte Einkommensgrenzen (Jahresbruttoeinkommen), jedoch werden zahlreiche Kostenpauschalen, Freibeträge und individuelle Besonderheiten berücksichtigt, welche für die Antragstellenden nicht immer ersichtlich sind.

Seit kurzem hat die Stadt Düsseldorf einen WBS-Chancenprüfer veröffentlicht, der auf Basis der gemachten Angaben die Möglichkeit für einen Wohnberechtigungsschein berechnet. Jedoch sind die Ergebnisse unverbindlich und dienen nur der Orientierung. Es ist auf jeden Fall ratsam, den Kontakt zum Wohnungsamt aufzunehmen und sich bei der Antragstellung unterstützen zu lassen.

Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der über geringe Einnahmen verfügt oder an einem teuren Standort wohnt. Immer mehr Menschen können sich deshalb keine bezahlbare Wohnung
auf dem angespannten Wohnungsmarkt in Düsseldorf und anderswo mehr leisten. Umso wichtiger ist es für Sie zu wissen, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben. Nur mit einem WBS besteht nämlich die Möglichkeit in eine öffentlich geförderte und bezahlbare Wohnung zu ziehen. Die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung, kann dann auch auf öffentlich geförderte Wohnungen ausgedehnt werden.

Eine öffentlich geförderte Wohnung darf nur der/die beziehen, der/die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser WBS gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der öffentlich geförderten Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung des WBS ist unter anderem abhängig von der Höhe des Einkommens. Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation eine bezahlbare Wohnung suchen müssen, sollten deshalb klären, ob Sie einen WBS bekommen können. Sie sollten dies auch tun, wenn Sie der Auffassung sind keinen WBS zu bekommen. Man weiß ja nie.

Anträge auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheinen können gestellt werden beim:
Amt für Wohnungswesen
Wohnungsvermittlung
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon 0211 899 75 00
Email: wohnungsvermittlung@duesseldorf.de

Weitere Links und Downloads:
Übersicht der Stadt Düsseldorf zum WBS
Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 31 vom 18.12.2018 Seite 703 bis 738, Dynamisierung der Einkommensgrenzen