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Wohnen ist teuer – vielleicht hilft der Wohnberechtigungsschein (WBS) zu einer bezahlbaren Wohnung

Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der über geringe Einnahmen verfügt oder an einem teuren Standort wohnt. Immer mehr Menschen können sich deshalb keine bezahlbare Wohnung
auf dem angespannten Wohnungsmarkt in Düsseldorf und anderswo mehr leisten. Umso wichtiger ist es für Sie zu wissen, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben. Nur mit einem WBS besteht nämlich die Möglichkeit in eine öffentlich geförderte und bezahlbare Wohnung zu ziehen. Die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung, kann dann auch auf öffentlich geförderte Wohnungen ausgedehnt werden.

Eine öffentlich geförderte Wohnung darf nur der/die beziehen, der/die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser WBS gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der öffentlich geförderten Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung des WBS ist unter anderem abhängig von der Höhe des Einkommens. Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation eine bezahlbare Wohnung suchen müssen, sollten deshalb klären, ob Sie einen WBS bekommen können. Sie sollten dies auch tun, wenn Sie der Auffassung sind keinen WBS zu bekommen. Man weiß ja nie.

Anträge auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheinen können gestellt werden beim:
Amt für Wohnungswesen
Wohnungsvermittlung
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon 0211 899 75 00
Email: wohnungsvermittlung@duesseldorf.de

Weitere Links und Downloads:
Übersicht der Stadt Düsseldorf zum WBS
Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 31 vom 18.12.2018 Seite 703 bis 738, Dynamisierung der Einkommensgrenzen

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