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Am 18. November 2022 hat der Mieterverein Düsseldorf eine Studie veröffentlicht, in der mehr als 20.000 Online-Wohnungsinserate ausgewertet wurden. Dabei kam heraus, dass in Düsseldorf die ortsübliche Vergleichsmiete bei 13,5 % der online inserierten Wohnungen um mehr als 20 Prozent überschritten wurde. Stadtbild Düsseldorf 2021Liegen die entsprechenden Angebote um mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, spricht man von Mietwucher. Dies war bei 2,6 Prozent der ausgewerteten Angebote der Fall.

Die Studie „Die Mietpreisbremse am Düsseldorfer Wohnungsmarkt“ kann auf der Website des Mietervereins Düsseldorf e. V. heruntergeladen werden.

Interessanterweise hat die Stadt Düsseldorf im Vorfeld der Veröffentlichung eine ausführliche Pressemitteilung herausgegeben, in der dargelegt wird, was bereits getan wird, um die Düsseldorfer mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Inzwischen hat auch die Rheinische Post über die Verstöße gegen die Mietpreisbremse berichtet.

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Die Wohnungsfrage war schon immer eine der zentralen sozialen und politischen Fragen. Mittlerweile ist dies auch bei den politischen Akteuren wieder so weit in den Vordergrund gedrungen, dass keine politische Partei und keine Regierung an schlüssigen Antworten mehr vorbeikommt. Vor allem in den städtischen Ballungsgebieten haben nicht nur Menschen mit geringem Einkommen, sondern auch viele Haushalte mit normalen Einkommen Schwierigkeiten, ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Neben dem immergleichen Mantra "Bauen, bauen, bauen …" rücken daher die Bezahlbarkeit und die Verfügbarkeit von Wohnungen und damit die Bedeutung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wieder stärker in den Vordergrund. Am Beispiel der Landeshauptstadt Düsseldorf kann sehr gut veranschaulicht werden, wie viele Menschen davon betroffen sind.

In Düsseldorf gibt es ca. 360.000 Haushalte. Davon haben schätzungsweise etwa die Hälfte, also ca. 180.000 Haushalte, einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine öffentlich geförderte Wohnung. Demgegenüber stehen lediglich noch ca. 15.000 geförderte Wohnungen. Jedes Jahr fallen weit mehr Wohnungen aus der Mitpreisbindung heraus als neue dazukommen.

Die Stadt Düsseldorf hat darauf mit dem Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt reagiert, das 2013 verabschiedet und 2016 angepasst wurde. Stadtbild Düsseldorf 2021Darin ist unter anderem festgelegt, dass bei größeren Wohnungsbauvorhaben mindestens 20 und bis zu 30 % öffentlich geförderte Wohnungen entstehen müssen und mindestens 10 bis zu 20 % preisgedämpft sein sollen. Derzeit sind Bestrebungen im Gang, diese Zahl noch zu erhöhen auf mindestens 50 % gefördert oder preisgedämpft, davon mindestens 30 % gefördert. Die Abstimmung darüber im Stadtrat ist für Anfang 2022 geplant.

Wir stellen im Verein immer wieder fest, dass viele Menschen nicht wissen, was unter gefördertem oder preisgedämpftem Wohnungsbau eigentlich zu verstehen ist und welche Grundlagen und Mechanismen zum Tragen kommen.

Geförderter Wohnungsbau - Was ist das eigentlich?

Bei öffentlich geförderten Wohnungen, häufig auch als Sozialwohnungen bezeichnet, erhält der Vermieter eine staatliche Förderung (Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen etc.) für den Bau öffentlich geförderter Wohnungen oder die Umwandlung in eine geförderte Wohnung. Dafür verpflichtet er sich, die Wohnung zu einem festgelegten Preis zu vermieten, der deutlich unter den Mieten auf dem sog. freien Wohnungsmarkt liegt. Außerdem darf die Wohnung nur an Interessenten mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

Den Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS) kann man bei der zuständigen Kommune beantragen. In Düsseldorf ist dafür das Amt für Wohnungswesen zuständig. Der WBS wird für ein Jahr ausgestellt. Wird innerhalb dieses Zeitraums eine Sozialwohnung vermittelt, muss der Schein nicht wieder neu beantragt werden. Er gilt bis zum Ende des Mietverhältnisses.

Wer hat Anspruch auf eine geförderte Wohnung?

Die folgenden Voraussetzungen gelten für dir Erteilung eines Wohnungsberechtigungsscheins (WBS):

  • Fester Wohnsitz in Deutschland oder Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für mindestens ein Jahr.
  • Der Antrag kann nur von Volljährigen gestellt werden.
  • Das Haushaltseinkommen darf nicht über der Einkommensgrenze liegen.

Besonders der letzte Punkt sorgt bei der Stellung des Antrags immer wieder für Schwierigkeiten. Zwar gibt es festgelegte Einkommensgrenzen (Jahresbruttoeinkommen), jedoch werden zahlreiche Kostenpauschalen, Freibeträge und individuelle Besonderheiten berücksichtigt, welche für die Antragstellenden nicht immer ersichtlich sind.

Seit kurzem hat die Stadt Düsseldorf einen WBS-Chancenprüfer veröffentlicht, der auf Basis der gemachten Angaben die Möglichkeit für einen Wohnberechtigungsschein berechnet. Jedoch sind die Ergebnisse unverbindlich und dienen nur der Orientierung. Es ist auf jeden Fall ratsam, den Kontakt zum Wohnungsamt aufzunehmen und sich bei der Antragstellung unterstützen zu lassen.

Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der über geringe Einnahmen verfügt oder an einem teuren Standort wohnt. Immer mehr Menschen können sich deshalb keine bezahlbare Wohnung
auf dem angespannten Wohnungsmarkt in Düsseldorf und anderswo mehr leisten. Umso wichtiger ist es für Sie zu wissen, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben. Nur mit einem WBS besteht nämlich die Möglichkeit in eine öffentlich geförderte und bezahlbare Wohnung zu ziehen. Die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung, kann dann auch auf öffentlich geförderte Wohnungen ausgedehnt werden.

Eine öffentlich geförderte Wohnung darf nur der/die beziehen, der/die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser WBS gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der öffentlich geförderten Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung des WBS ist unter anderem abhängig von der Höhe des Einkommens. Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation eine bezahlbare Wohnung suchen müssen, sollten deshalb klären, ob Sie einen WBS bekommen können. Sie sollten dies auch tun, wenn Sie der Auffassung sind keinen WBS zu bekommen. Man weiß ja nie.

Anträge auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheinen können gestellt werden beim:
Amt für Wohnungswesen
Wohnungsvermittlung
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon 0211 899 75 00
Email: wohnungsvermittlung@duesseldorf.de

Weitere Links und Downloads:
Übersicht der Stadt Düsseldorf zum WBS
Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 31 vom 18.12.2018 Seite 703 bis 738, Dynamisierung der Einkommensgrenzen

Diese Zahl wurde in den letzten Tagen von vielen Medien aufgegriffen und kommentiert. Hier der Link zur Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. vom 14. November 2017

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Heute wurde im Rathaus die Vereinbarung zum "Düsseldorfer Bündnis für genossenschaftliches Wohnen" vorgestellt. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum in Düsseldorf zu schaffen.

Die Vereinbarung wurde unterzeichnet von der Stadt Düsseldorf, den fünf Wohnungsgenossenschaften Beamten-Wohnungs-Baugenossenschaft eG (BWB); Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft eG (DüBS); Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eG (DWG); Eisenbahner Bauverein eG (EBV) und Wohnungsgenossenschaft Düsseldorf-Ost eG (WOGEDO) sowie dem Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW).

Foto: Ingo Lammert

Gemäß der Vereinbarung wird die Stadt die Möglichkeit prüfen, den Genossenschaften geeignete Grundstücke für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug sagen die Wohnungsgenossenschaften unter anderem zu, auch bei Neubauprojekten, bei denen keine rechtliche Verpflichtung besteht, die Vorgaben des Handlungskonzeptes "Zukunft Wohnen. Düsseldorf." einzuhalten. Zudem werden Mieten auf mindestens 15 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bei vergleichbarer Ausstattung begrenzt und eine freiwillige Mietpreisbremse über drei Jahre zugesichert.

Hier geht es zur Pressemeldung der Stadt Düsseldorf und hier zur unterzeichneten Vereinbarung.

Bei der Eröffnung der Mitgliederversammlung im Ernst-Gnoß-Haus konnte die Vorsitzende und Seniorenrätin Marlene Utke neben den zahlreich erschienenen Mitgliedern auch Gäste von der Stadt Düsseldorf begrüßen. Das Wohnungsamt, vertreten durch Herrn Nowatius, und das Stadtplanungsamt, vertreten durch Frau Kaufmann und Herrn Baackmann, waren eingeladen, die aktuelle Planung für die Ulmer Höh´ vorzustellen. Weiterhin begrüßte Frau Utke den Ratsherrn Philipp Tacer als Gast.

Herr Nowatius stellte die Voraussetzungen für die Wohnberechtigungsscheine A und B sowie die geänderten Einkommensgrenzen vor und beschrieb das Verfahren für den preisgedämpften und frei finanzierten Wohnungsbau und beantwortete ausführlich die offenen Fragen der Mitglieder. Gäste von der Stadt Düsseldorf bei der WIG MitgliederversammlungFür das Bebauungsgebiet Ulmer Höh´ Süd kommt das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt (HKW) zur Anwendung, d. h 40 % der geplanten Wohnungen müssen öffentlich gefördert oder preisgedämpft sein. Näheres kann im Internet recherchiert werden: Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt.

Herr Nowatius bat um frühzeitige Überlassung einer aktuellen Liste unseres Wohnbedarfes mit Ansprüchen auf Wohnberechtigungsscheine (A, B, preisgedämpft) und will dann Ansprechpartner benennen, die sich um die Vermittlung von Wohnraum an unserer Wohnprojekt kümmern.

Herr Nowatius wies zudem auf die gerade erfolgte Wohngeldnovelle und die erfolgte Anpassung der Mietpreisobergrenzen hin. Für Düsseldorf gilt die höchste Stufe 6 und die Mitglieder sollen prüfen, ob ein Antrag auf Wohngeld (ggf. bereits heute) für sie in Frage kommt.

Anschließend stellte Herr Baackmann den aktuellen Stand der Planungen anhand von Entwürfen vor und zeigte, dass dieser etwa auf der Hälfte des Verfahrensweges liegt. Es gibt eine Gesamtplanung des Entwicklers, nach der die ca. 200 entstehenden Wohnungen auf sechs Gebäude verteilt sind. Die Erschließung erfolgt von der Ulmenstraße aus. Im Erdgeschoss des östlichen, parallel zur Metzer Straße 18, gelegenen Hauses ist eine Kindertagesstätte geplant. Um die bauliche Vielfalt zu gewähren, sollen die einzelnen Gebäude von unterschiedlichen Architekten gestaltet werden.

Derzeit wird die Planungsphase abgeschlossen (2016) und Baurecht geschaffen (2017). Mit dem Investor soll ein städtebaulicher Vertrag verhandelt werden, in dem auch unser Mietwohnprojekt verankert werden könnte. Wenn die zur Verfügung stehende Zeit von allen Projekt­beteiligten optimal genutzt wird, ist mit dem Bezug der Gebäude allerfrühestens Ende 2018 zu rechnen.

Im Baugebiet Ulmer Höh´ Nord wird derzeit das Verkaufsverfahren vorbereitet. Es sollen dort ca. 350 Wohnungen entstehen, davon bis zu 50 % im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Die Herren Nowatius und Baackmann sowie Frau Kaufmann wurden mit viel Dank für die ausführlichen Informationen verabschiedet. Nach einer kurzen Pause ging es mit einem Blitzlicht zu den ersten Eindrücken weiter. Insgesamt wurde die kompakte Information, der offene und produktive Austausch sowie die gute Beantwortung der vielen Fragen durch die Referenten hervorgehoben. Außerdem wurde der erkennbare Wille zur Unterstützung unseres Wohnprojektes seitens des Wohnungs- und des Stadtplanungsamtes betont.

Es war aber auch erkennbar, dass jetzt dringend die Wohnbedarfsliste aktualisiert und unsere Anforderungen und Erwartungen an das Wohnprojekt als Basis für weitere Gespräche noch zusammengefasst und dokumentiert werden müssen.